Dein Job Du arbeitest in einer Werkstatt, in der es um wirklich große Dinge geht: unsere Busse. Du sorgst dafür, dass unsere Flotte einsatzbereit und in einwandfreiem Zustand ist. Du magst unterschiedliche Aufgaben - mal knifflige, mal alltägliche, die meiste Zeit in der Werkstätte, manchmal auch außerhalb. Dein fachliches Know-how ist am Stand der Zeit und du achtest auf Aktualität. Etwas Schreibarbeit gehört auch dazu: Du erfasst Material und Arbeiten. Dein Profil Du bist KFZ-Techniker:in. Busse sind für dich eine spannende Herausforderung, in der du deine weitere berufliche Zukunft siehst. Für dich sind technische Schulungen und mehrtätige Aufenthalte außerhalb deines Dienstortes sowie Dienstreisen ins Ausland kein Problem. Du bist bereit für alternative Antriebe wie Elektro- und Wasserstoffmobilität. Du hast idealerweise den Führerschein C oder D. Du bist bereit Aufgaben im Bereich Arbeitnehmerschutz (zB. Sicherheitsvertrauensperson) und Brandschutz (idealerweise auch als Brandschutzwart) zu übernehmen und die dafür notwendigen Schulungen zu absolvieren. Unser Angebot Wir bieten dir abwechslungsreiche, spannende Aufgaben sowie die Chance, deinen persönlichen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilität zu leisten. Unsere Postbus-Angebote sprechen für uns: Wir bieten die Möglichkeit zur Finanzierung des D-Führerscheins, Weiterbildung in der Dienstzeit, beispielsweise im Bereich Hochvolt-Ausbildung, Wasserstofftechnologie sowie alternative Antriebe. Außerdem setzen wir auf eine praxisorientierte Einschulung, Aufstiegsmöglichkeiten, sowie eine Vielzahl an Vorteilen für ÖBB-Mitarbeiter:innen. Für die Funktion „Qualifizierter Facharbeiter Fahrzeugtechnik Straße" wird ein KV-Lohn inkl. Überzahlung von EUR 47.280,64 brutto/Jahr (EUR 3.238,40 brutto/Monat) bezahlt. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung besteht die Bereitschaft die Überzahlung deutlich zu erhöhen. Deine Bewerbung Bitte bewirb dich online mit Lebenslauf und Unterlagen die deine Qualifikation gut dokumentieren. Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der Aufnahme die Beibringung einer Strafregisterbescheinigung erforderlich ist