Der Gemeindeverband Gmünd unterstützt 21 Mitgliedsgemeinden in zentralen kommunalen Aufgaben, insbesondere in der Abfallwirtschaft sowie in der Weiterentwicklung gemeinsamer Leistungen im Bereich Infrastruktur und Zusammenarbeit.
Amtsleiter:in des Gemeindeverband Gmünd
Dienstort: Hoheneich | Dienstbeginn: 01.07.2026
Aufgaben
Als Amtsleiter:in übernehmen Sie die strategische und operative Gesamtverantwortung des Verbandes und sorgen für eine rechtssichere, wirtschaftliche und zukunftsorientierte Weiterentwicklung. Zu Ihren zentralen Aufgaben zählen insbesondere:
- Steuerung von Organisation, Budget und Projekten sowie Sicherstellung rechtmäßiger Abläufe
- Weiterentwicklung und Digitalisierung der Verwaltung
- Führung und Entwicklung eines eingespielten Teams
- Enge Zusammenarbeit mit Mitgliedsgemeinden, politischen Gremien, Behörden und externen Partnern
- Koordination zukünftiger Aufgabenfelder im kommunalen Umfeld
- Sicherstellung einer funktionierenden und effizienten Abfallwirtschaft als Kernaufgabe des Verbandes
Profil
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium – vorzugsweise in den Bereichen Recht, Wirtschaft oder Abfall- und Ressourcenmanagement – sowie über mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, idealerweise im öffentlichen Umfeld.
Darüber hinaus zeichnen Sie sich aus durch:
- fundierte rechtliche und organisatorische Kompetenz
- Verständnis für politische Entscheidungsstrukturen und kommunale Zusammenarbeit
- Entscheidungsstärke, Kommunikationsfähigkeit und Integrität
- einen wertschätzenden, stabilen und teamorientierten Führungsstil
Wir bieten
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025. Für die Funktion der Amtsleiter:in ist die Einreihung in die Entlohnungsgruppe V3 vorgesehen. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine leistungsbezogene Zulage gewährt werden. Die Anstellung erfolgt zunächst befristet auf ein Jahr. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit und positiver Evaluierung ist eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen.