Pflegefachassistent*in (PFA) für das Seniorenwohnhaus St. Anna
Anstellungsart Vollzeit / Teilzeit
Stundenausmaß Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsort 4020 Linz
Gehalt Ab € 2.795,30 - € 3.183,20 KV Mindestbruttogehalt auf Vollzeitbasis
Beginn Ab sofort
"Wir pflegen Menschlichkeit“. Unseren Bewohner*innen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen ist uns ein Anliegen. Ihnen auch? Dann werden Sie Teil unseres Teams! Das Seniorenwohnhaus St. Anna bietet seinen Bewohner*innen ein Zuhause in freundlicher und familiärer Atmosphäre.
Deine Aufgaben
* Pflege und Betreuung von älteren Menschen laut GuKG und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse im häuslichen Umfeld
* Tätigkeitsbereiche und Kompetenzen gem. GuKG
* Dokumentation pflege- und betreuungsrelevanter Daten
* Teilnahme an Dienstbesprechungen
Dein Profil
* Abgeschlossene Berufsausbildung als PFA laut GuKG und nachweislich laufende Weiterbildungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
* Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Verständnis im Umgang mit älteren Menschen und deren Angehörigen
* Initiatives Handeln, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
* Bereitschaft zur Leistung von Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten
* Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Unser Angebot
* ein herausforderndes berufliches wie auch persönliches Lernfeld
* ein wertschätzendes Miteinander im Team
* eine gute Einschulung und Begleitung
* eine flexible und entgegenkommende Dienstplangestaltung
* die Möglichkeit zur Supervision
* die Möglichkeit zur Mitarbeit an Projekten bzw. zum Einbringen von Ideen
* ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm
* einen Anspruch auf besondere Sozialleistungen (z.B. zusätzliche freie Tage, gesundheitsfördernde Angebote)
* die Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren
* zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (aliquot bei < 5-Tage-Woche)
* kostenlose Parkmöglichkeiten
Das kollektivvertr. Mindestentgelt beträgt je nach Berufserfahrung und Anrechnung von Vordienstzeiten € 2.795,30 bis € 3.183,20 brutto bei Vollbeschäftigung (37 Wochenstunden). Je nach Verwendung werden Zulagen bezahlt.
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