Pflege im Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
Aufgaben:
* Alle im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehenen Tätigkeiten.
* Erbringung von Bereitschafts-, Nacht- und Wochenenddiensten sowie Mehrleistungen.
Die Kandidaten sollten über eine abgeschlossene Ausbildung als Diplomierter Gesundheits- und KrankenpflegerIn verfügen. Eine Eintragung im Gesundheitsberuferegister ist ebenfalls erforderlich. Für Spezialbereiche sollte eine Sonderausbildung erfolgen.
Zuwendung:
* Flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Gesundheitsförderung.
* Eine günstige Lage nahe öffentlichen Verkehrsmitteln.
* Ein werteorientiertes Arbeitsumfeld.
Anforderungen:
* Flexibilität und Belastbarkeit.
* Verantwortungsbewusstsein und Engagement.
* Teamfähigkeit und gute Umgangsformen.