Arbeitszeitraum:6. Juli bis 13. August 2026; durchgehende Verfügbarkeit wird vorausgesetzt
Arbeitszeit:ca. 17:00 bis 01:00 / 21:00 bis 05:00 Uhr
20 Stunden/Woche, 3 bis 4 Schichten pro Woche (Mo–So) oder
30-35 Stunden/Woche (nach Vereinbarung), 3 bis 5 Schichten pro Woche (Mo–So) jeweils im Wechseldienst mit zwei Kolleg*innen und ausreichend Regenerationszeit zwischen den Schichten
Entgeltliche Einschaltung
Die ImPulsTanz Festival Lounge im Burgtheater-Vestibül ist das soziale Herzstück des Festivals. Das Vestibül öffnet allabendlich seine Türen für alle Tanzenden Wiens – mit DJ-Sets und Live-Konzerten lokaler Bands. Die Künstler*innen und Gäste von ImPulsTanz feiern ebendort in einem eigenen Premierenfeierzelt.
* Betreuung der Premierenfeiern im Vestibül des Wiener Burgtheaters sowie der Empfänge an verschiedenen Spielorten – im Team mit zwei Kolleg*innen und der Koordinatorin
* Sicherstellung der guten Vorbereitung und des reibungslosen Ablaufs der Premierenfeier
* Freundliche*r Host und Ansprechperson für unsere Gäste und Künstler*innen
* Koordination des Zugangs zum Künstler*innen/Gästebereich
* Briefing und Betreuung des eingeteilten Servicepersonals
* Verwaltung der Getränke-, Speisen- und Sponsoringkontingente pro Abend
* Zusammenarbeit mit dem Awareness-Team
* Selbstständiges Arbeiten und Stressresistenz
* Freundlich, hilfsbereit und aufmerksam, auch zu vorgerückter Stunde
* Selbstsicheres Auftreten und ausgeprägte soziale Kompetenz
* Bereitschaft zur Nachtarbeit
* Erfahrung im Servicebereich von Vorteil
* Perfekte Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse; weitere Fremdsprachen von Vorteil
* Einblicke in die Festivalorganisation und direkte Zusammenarbeit mit internationalen Künstler*innen
* Abwechslungsreiche Festivalatmosphäre
* Internationales Arbeitsumfeld
* Frei- und Regiekarten zum persönlichen Gebrauch
* 50 % Rabatt auf ImPulsTanz Workshops (nach vorheriger Vereinbarung)
* Arbeitsorte sind u.a. das Vestibül im Wiener Burgtheater, das Volkstheater und das Rathaus
Zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen und bei nicht konsumiertem Urlaub etwaige Urlaubsersatzleistungen.
Es kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung.
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