 
        
        Die Stelle wird gemäß den Bestimmungen des 14 Abs 1(a) Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz in Verbindung mit 2 Stellenbesetzungsgesetz des Bundes ausgeschrieben.
Die FMA ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichts- und Abwicklungsbehörde in Österreich.
Der Gesamtüberblick über den österreichischen Finanzmarkt ermöglicht uns als integrierte Behörde eine konsistente und effiziente Aufsicht.
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