Lehrberuf KFZ-Techniker:in und Systemelektroniker:in in St. Johann in Pongau
Österreichische Postbus AG, St. Johann im Pongau, Salzburg, 5600, AUT
Normalarbeitszeit Fixzeit, 40,00 Stunden, req23582
Wir möchten neue Wege gehen. Und neue Wege schaffen. Heute. Für morgen. Für uns. Jetzt Teil des TeamOEBB werden!
Aufgaben, die dich begeistern
* führst Mess- und Prüfverfahren durch und erstellst computergestützte Diagnosen.
* erledigst Arbeiten an mechanischen Teilen, Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen.
* führst Arbeiten an Bauteilen des Fahrwerks durch (z. B. Druckluftanlagen und Rahmen).
* führst Arbeiten an Klimaanlagen, Diebstahlwarnanlagen und Navigationssystemen durch.
* erledigst Arbeiten an audiovisueller Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik.
* arbeitest an elektronischen On-Board-, Motormanagement- und BUS-Systemen.
Erwartungen, die du erfüllst
* bist technikbegeistert.
* hast handwerkliche Skills.
* hast immer einen Plan im Kopf.
Unsere Angebote, die dich überzeugen
* arbeitest in einem toll Team, das sich freut, dich auf deinem Weg zu begleiten.
* Lehre und Matura ist möglich.
* bekommst nach Abschluss des ersten Lehrjahres ein I-Phone + Sim-Karte.
* bekommst nach positivem Abschluss der Lehrzeit und deiner Übernahme bei uns, den Führerschein Klasse B.
* erhältst bei sehr guter Leistung in der Berufsschule bis zu EUR 200,- Prämie pro Jahr.
* bekommst bei einen sehr guten Lehrabschluss bis zu EUR 400,- Prämie.
Der Lehrstart erfolgt mit September 2026. Das Lehrlingseinkommen für den 4-jährigen Lehrberuf KFZ Technik & Systemelektronik für Nutzfahrzeuge beläuft sich (Stand Dez 2025):
im 1. Lehrjahr auf € 1.038,96
im 2. Lehrjahr auf € 1.170,11
im 3. Lehrjahr auf € 1.551,56
im 4. Lehrjahr auf € 2.077,92
Frauen sind ein unverzichtbarer Teil unseres Erfolges und unserer Unternehmenskultur. Deshalb begrüßen wir besonders Bewerbungen von Frauen, die bei gleicher Qualifikation – unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenumstände aller Bewerbungen – bevorzugt aufgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der Aufnahme die Beibringung einer Strafregisterbescheinigung erforderlich ist.
#J-18808-Ljbffr