Voraussetzungen
* abgeschlossene Ausbildung zur Pflegeassistenz (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung Ende 2025 positiv abschließen werden)
* Berufsausweis bzw. Bestätigung über die Registrierung (ist bis spätestens zum Dienstantritt vorzulegen)
* Staatsbürgerschaftsnachweis (z.B. Foto vom Reisepass)
* unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (für EU-Bürger:innen nicht erforderlich)
Sonstige Voraussetzungen
* Deutschkenntnisse - mindestens B2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Nachweise bei Bewerber:innen mit Staatsangehörigkeit aus dem deutschsprachigen Raum sind nicht erforderlich. (Wenn kein Sprachnachweis vorhanden ist, können Sie zur Abklärung mit der Personalsuche/-auswahl telefonisch Kontakt aufnehmen)
* bei männl. Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung
* Bereitschaft zur Durchführung der zum Schutze der Mitarbeiter:innen sowie der Patientinnen und Patienten notwendigen Impfungen (gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates)
Dienstverhältnis
vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich
Entlohnung
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema: k6c
#J-18808-Ljbffr