Bezirk
Linz-Land
Tätigkeit
Begleitung & Betreuung
Beschäftigung
37 Std./W.
Verfügbarkeit
01.03.2026
Mit Menschen wachsen. 🍀 Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Werkstätte Traun: Lebenshilfe Oberösterreich
Wir bieten
* 🕘 Arbeitszeit von Montag bis Freitag
* 🛡️ krisensicherer Arbeitsplatz mit gesundem Sinn und Haltung
* 👶 Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
* 🕰 2 zusätzliche Urlaubstage
* 🧭 umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
* 💬 Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
* 💶 Dein Monatsgehalt (14 Mal), laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, je nach Berufserfahrung 2.608,60–3.210,60 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben
Du begleitest und betreust Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die Unterstützungsbedarf haben und herausfordernde Verhaltensweisen mitbringen. Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
Du gestaltest in dieser abwechslungsreichen Tätigkeit den Arbeitsalltag unserer Beschäftigten und unterstützt bei der Basisversorgung (Körperpflege, Essen, Hygiene, Gesundheitsvorsorge).
Deine Kompetenzen
* ✅ abgeschlossene Ausbildung Fachsozialbetreuer:in (AA, BA, BB) oder Pflegefachassistenz, andere Sozialberufe mit UBV
* ✅ auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
* ✅ Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes Aufeinander zugehen
* ✅ du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren Beschäftigten aktiv zu erleben
* ✅ körperliche und psychische Belastbarkeit
* ✅ Kontaktfreudigkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten
💬 Noch Fragen? Einfach melden!
Peter Birgfellner – Einrichtungsleitung
📞 +43 699 / 19693596
📧 ltg.ws-traun@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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