Die Mittelschule Axams wird ab dem Schuljahr 2026/2027 erstmals eine schulische Tagesbetreuung eingeführt. Daher gilt beim Schulverband Westliches Mittelgebirge die Stelle des Freizeitpädagoge (m/w/d) zur Besetzung.
Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden (das sind 50 % Teilbeschäftigung).
Dienstzeiten: Geplant ist der Einsatz von Montag bis Donnerstag jeweils von ca. 11:00 bis ca. 16:00 Uhr an Schultagen, abhängig vom tatsächlichen Bedarf. In der Ferien- und Sommerbetreuung sind abweichende Dienstzeiten vorgesehen („Heranziehung“).
Dienstbeginn: 07.09.2026
Hinweis: Der Dienstvertrag wird zunächst auf sechs Monate befristet abgeschlossen. Bei entsprechender Eignung ist die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen.
Anforderungsprofil
* Abgeschlossene Ausbildung zur akademischen Freizeitpädagog:in (an einer Pädagogischen Hochschule) oder gleichwertige pädagogische Ausbildung (Pädagogik, Lehramt, BafEP/Hort, Sozialpädagogik, etc.)
* 16‑stündiger Erste‑Hilfe‑Kurs
* Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern
* Ausgeprägte soziale Kompetenz, Flexibilität und Kreativität
* Verlässlichkeit und Teamfähigkeit
* Organisations‑ und Planungsgeschick (z.B. Bereitschaft zur Mitwirkung an der Ferien‑ und Sommerbetreuung)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde‑Vertragsbedienstetengesetzes im Entlohnungsschema Fp. Das Mindestentgelt beträgt monatlich €2 418,80 brutto (bei Vollbeschäftigung). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens Donnerstag, 30. April 2026, per Post bzw. bevorzugt per E‑Mail (PDF) an: Schulverband Westliches Mittelgebirge, z.Hd. Verbandsobmann Bgm. Thomas Suitner, Sylvester‑Jordan‑Straße 12 bzw. per E‑Mail an: amtsleitung@axams.gv.at
Für weitere Informationen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an Direktor Hans‑Peter Lassnig (direktion@ms-axams.tsn.at).
Auf § 2 des Gemeinde‑Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes‑Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
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