Wir im Nesslerhof sind die „Gästeflüsterer“. Was das bedeutet? Ganz einfach: Wir zaubern Lächeln herbei – bei anderen Menschen UND bei uns selbst. Die Gäste bringen wir zum Strahlen, indem wir sie herzlich empfangen, gut und gern verwöhnen und ihnen Wünsche von den Augen ablesen. Unser eigenes Lächeln entsteht, weil wir Gästeflüsterer richtig Freude daran haben, Menschen eine gute Zeit zu bescheren. Du bist eine Frohnatur, die es liebt, Gastgeber*in zu sein? Dann haben wir genau den richtigen Job für dich: CHEF DE RANG bei uns im Nesslerhof. Anstellungsart: VollzeitDu bist ein*e: Durchzieher:in: eigenverantwortliche Leitung einer Restaurantstation mit Commis de Rang sowie Kontrolle der Mise en Place und des Servicebereichs Ratgeber:in: fachliche Beratung der Gäste bei der Auswahl von Speisen und Getränken, inklusive Weinempfehlung Schatzmeister:in: bonieren und abrechnen mit digitalem Kassensystem Ruhepol: kühlen Kopf bewahren – auch in hektischeren Zeiten Frohnatur: freundlicher „Small Talk“ mit den Gästen … ein richtiger Gästeflüsterer halt.Should-haves: Eine abgeschlossene, fachspezifische Ausbildung in der Gastronomie bzw. Hotellerie Mehrjährige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position (idealerweise in der 4- oder 5 Sterne Hotellerie) Fundierte Weinkenntnisse Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse Kommunikations- und Organisationstalent, stilsicheres Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild Freude am Umgang mit Menschen Ihr Gästeflüsterer PLUS: Ganzjährige Schulungs- & Weiterbildungsmöglichkeiten Gemeinsame Team-Aktivitäten und Events mit den Kolleg*innen Kostenlose Nutzung des Nesslerhof SPA & des topmodernen Fitnessraums Mitarbeiterbonus bei Konsumation, SPA-Behandlungen, Produkten - 20 % Family & Friends Rate auf Logis (exkl. Silvester und Hauptferien) - 50 % für Aufenthalte in unseren Best Alpinen Wellness Partnerhotels Sichere Ganzjahresstelle, 5-Tage-Woche, moderne Unterkunft mit Superior-Komfort Sympathisches, junges Team mit familiärem und motivierenden Arbeitsklima Eintrittsdatum: nach VereinbarungJBRP2_AT