Pädagogische Assistenzkraft Katsdorf
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 21 Std./ Woche, 5 Tage, befristet auf die Notwendigkeit einer Springer*in Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Katsdorf
Höhenstraße 11
4223 Katsdorf Gehalt Ab €2.460,10 Es wird zusätzlich zum Monatsentgelt eine Zulage in Höhe von € 169,40 brutto bei Vollbeschäftigung gewährt Beginn Ab sofort
Die Pfarrcaritas Katsdorf sucht eine pädagogische Assistenzkraft für den 7-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Katsdorf.
Ihre Aufgaben
* Unterstützung der pädagogischen Fachkraft und Betreuung der Kinder unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
* eigenständige Betreuung einer Teilgruppe
* Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Einrichtungsleitung
* Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder
* Teilnahme und Mithilfe bei Aktivitäten mit den Eltern und Veranstaltungen der Einrichtung
* Mithilfe bei Reinigungsarbeiten
* Mithilfe beim Mittagsdienst
Anforderungen
* Abgeschlossene Ausbildung zur päd. Assistenzkraft
* Berufserfahrung wünschenswert
* Verantwortungsvoller Umgang mit den Kindern
* Flexibilität und Offenheit,
* Team- und Kommunikationsfähigkeit
* Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
* Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Wir bieten
* Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
* Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
* Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
* Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
* Fokus auf hohe pädagogische Qualität
* Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Gesucht wird eine Springer*in für 5 Tage mit 21 Std./ Woche.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 19.12.2025.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.
#J-18808-Ljbffr