Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiters
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee schreibt die A-Planstelle einer/eines in der Abteilung Finanzen in Vollzeit aus.
Aufgabengebiet
Ihre Aufgabe ist die strategische und operative Leitung der Abteilung Finanzen mit Kenntnissen im städtischen Haushalt und Schwerpunkten in den Bereichen Investition und Finanzierung.
Anforderungsprofil
abgeschlossenes Universitätsstudium einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung erforderlich
abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften von Vorteil
sehr gute Kenntnisse der Doppik
Kenntnisse der VRV 2015 von Vorteil
umfassende Kenntnisse betreffend Budgetmanagement, Finanzierung, Finanzplanung, Haushaltsrechnung und Controlling
mehrjährige Führungserfahrung (im öffentlichen Sektor) von Vorteil
Verhandlungsführung und Konfliktmanagement
fundierte IT-Anwenderkenntnisse (Affinität zu ERP-Systemen)
proaktiver Umgang mit Digitalisierungsthemen
Kenntnisse im Steuerrecht und EU-Beihilfenrecht von Vorteil
Loyalität und Engagement
Problemlösungskompetenz, analytisches Denken
Kommunikationsstärke
hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
unternehmerisches Denken und Zahlenaffinität
Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Belastbarkeit und Stressresistenz
Österreichische bzw. EU-Staatsbürgerschaft
Die Bewerbungsschreiben sind unter Beilage der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises (Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft), eines Lebenslaufes, von Zeugnissen überabgeschlossene Ausbildungen bzw. Praktika sowie der ausschreibungsrelevanten Zeugnisse bzw. Bestätigungen, bei männlichen Bewerbern zudem des Nachweises über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail personal@klagenfurt.at, zu richten. Gänzliche Unbescholtenheit wird vorausgesetzt.
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Urkunden bis einschließlich
05. Juni 2026
bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Bedingungen dieser Ausschreibung nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden im Objektivierungsverfahren nicht einbezogen; Reisekosten, welche im Rahmen der Objektivierung entstehen, können nicht vergütet werden.
Hinweis §12 K-LGlBG 2022: Die Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da im gegenständlichen Bereich kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen vorliegt.
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