Mobile Heimhelfer*in (m/w/d): Quereinstieg möglich! Mobile Heimhelfer*in (m/w/d): Quereinstieg möglich! Region Hallein Unser Leitsatz: GROSSE HILFE, GANZ NAH. Das Hilfswerk Salzburg zählt zu den größten Arbeitgebern im sozialen Dienstleistungsbereich des Bundeslandes Salzburg. Dazu zählen sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Pflege, Soziale Arbeit und Pädagogik. Von mobiler Hauskrankenpflege und mobiler Heimhilfe über Seniorenpflegeheime bis hin zu Jugendarbeit, Kinderbetreuungseinrichtungen und Tageseltern. Rund 1.300 Mitarbeiter*innen begleiten Menschen aller Generationen im Alltag – kompetent, verlässlich und mit großem Engagement. Aufgabenbereich: Einfühlsamer, wertschätzender Umgang mit unseren Kund*innen Unterstützung bei persönlicher Betreuung (u.a. Körperpflege, An- und Auskleiden) Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (u.a. Reinigung, Wäschepflege) Begleitung bei Terminen, Behördengängen und Einkäufen Bereitschaft zu mobilen Einsätzen in der Region Profil: Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise Freude an der Arbeit mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und Humor Geduld, Abgrenzungsfähigkeit und Diskretion Enge Abstimmung mit Kolleg*innen und Bereichsleitung Erfahrung im Alltagsmanagement und Sicherheit im Umgang mit Technik Unser Angebot: Teilzeitanstellung mit 29,6 Wochenstunden ab 01.05.2026 Dienstort: Region Hallein Verschiedene Arbeitsmodelle Dienstauto mit Möglichkeit zur Privatnutzung (abhängig vom Beschäftigungsausmaß) Bereitstellung der Dienstkleidung Kostenlose berufsbegleitende Ausbildung zum/r Heimhelfer*in Kostenloses Bildungsprogramm zur Erweiterung von Methoden- und Sozialkompetenz Betriebliche Gesundheitsförderung Vergünstigungen und Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Partnerunternehmen Sicherer Arbeitsplatz durch steigende Nachfrage nach Pflege und Betreuung zu Hause Bezahlung: Die Anstellung erfolgt im Rahmen des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der VWG 4. Das Mindestgehalt beträgt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (37 Wochenstunden) brutto EUR 2.877,07 (inkl. SEG Zulage und EEZG). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich aus den anrechenbaren Vordienstzeiten.