Die Stadttheater Klagenfurt OG ist der kulturelle Leitbetrieb in Kärnten. Intendant für das Mehrspartenhaus ist Herr Aron Stiehl, Geschäftsf. Kaufm. Direktor ist Herr Mag. Matthias Walter.
Wir suchen zum Eintritt ab 01.09.2025 einen/eine
Tischler Meister*in (in Vollzeit)
In dieser verantwortungsvollen Position üben Sie folgende Tätigkeiten aus:
Selbstständige Herstellung der Bühnenbilddekoration
Übergreifendes Arbeiten und Absprachen mit den hauseigenen Werkstätten und Abteilungen
Umsetzen der Werkpläne und Detailzeichnungen in AutoCAD für Produktionspläne
Sicheres und routiniertes Bedienen aller üblichen Tischlereimaschinen
Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzauflagen
Idealerweise bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:
Abgeschlossene Meisterprüfung als Tischler*in mit mehrjähriger Berufserfahrung
Selbstständiges, genaues und verantwortungsvolles Arbeiten
Gute AutoCAD Kenntnisse
Stilempfinden zur Verwirklichung künstlerischer Ideen
Räumliches Vorstellungsvermögen und Formgefühl
Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit
Unser Angebot an Sie:
Sorgfältige Einarbeitung durch ein engagiertes und motiviertes Team
Tätigkeit in einem sowohl handwerklichen als auch künstlerischen Aufgabengebiet
Arbeit in einem dynamischen Team eines renommierten Kulturunternehmens
Offene und wertschätzende Kommunikation
Ermäßigte Theaterbesuche
Möglichkeit der Kantinennutzung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kinderzuschuss
Unterstützung bei Weiterbildungen
Arbeitszeiten:
Montag von 06:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 14:00 Uhr
Entlohnung laut Kollektivvertrag für das technische Personal an Bühnen österreichischer Bundesländer & Städte im Ausmaß von zumindest monatlich brutto € 2.526,48, 14-mal jährlich (Lohngruppe B1). Einschlägige Berufserfahrung wird
für die Festsetzung des tatsächlichen Entgelts gemäß rechtlichen Grundlagen ausdrücklich berücksichtigt.
Bewerbungen bitte schriftlich mit:
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
Hinweise:
Etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen (z.B. Reise- und Nächtigungskosten) werden nicht ersetzt.