Das Aufgabengebiet umfasst die gesamte Reinigung, wobei je nach Anzahl der dort tätigen Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer ein Beschäftigungsausmaß von 50 % bzw. 62,5% einer Vollbeschäftigung (das sind 20 bis 25 Wochenstunden) festgelegt wird.
Persönliche Anstellungserfordernisse
* Verantwortungsvolles und engagiertes Arbeiten
* Belastbarkeit, Engagement und Flexibilität sowie die Fähigkeit teamorientiert tätig zu sein
Wir bieten
* Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
* BVAEB-Versicherung
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 2. September 2024, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter-in (II/5, 20 bzw. 25 Wochenstunden), wobei die Entlohnung mit € 2.233,50 (bei Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden) den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht. Eine Überzahlung ist von etwaigen Vordienstzeiten abhängig.
#J-18808-Ljbffr