Ein Elektriker wurde in Wien zu drei Jahren Haft verurteilt. Eine Frau beschuldigt ihn der Vergewaltigung nach einem Barbesuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 46-jähriger Elektriker wurde am Montag vom Landesgericht in Wien zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, eine 53-jährige Frau nach einem Abend in einer Bar bei einer U-Bahn-Haltestelle vergewaltigt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der bisher nicht vorbestraft war, behauptet, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.
Vorfall in der Bar
Der Vorfall ereignete sich am 17. November 2024, als sich die beiden in einer Latino-Bar trafen. Die Frau war mit einer Freundin dort, um Spaß zu haben, während der Angeklagte, dessen Ehefrau ebenfalls anwesend war, auf der Tanzfläche die Nähe der Frau suchte. Als die Frau in den frühen Morgenstunden alkoholisiert nach Hause ging, begleitete der Mann sie.
Überwachungskameras der Wiener Linien dokumentierten, wie die Frau aufgrund ihres Alkoholpegels mehrmals stürzte. „Sie haben den Zustand dieser Frau ausgenützt“, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht befand, dass der Mann die Frau gegen ihren Willen zu Oralsex auf einer Parkbank bei der U-Bahn-Station Schlachthausgasse zwang, indem er sie an den Haaren zog und festhielt.
Hilfe durch Jugendlichen
Der Richter betonte, dass es im Lokal zu Tanzen, Plaudern und Küssen kam, aber die Frau an einem Punkt nicht mehr freiwillig mitmachte. „Sie wollten das. Das Opfer hat Ihnen zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wollte“, äußerte der Richter. Oralsex im öffentlichen Raum sei nicht einvernehmlich erfolgt.
Ein 17-jähriger Jugendlicher kam der Frau zu Hilfe, während mehrere erwachsene Männer vorbeigingen, ohne einzugreifen. Der Jugendliche bemerkte in einiger Entfernung die Szenen auf der Bank und wählte um 4.30 Uhr den Notruf, um eine mögliche Vergewaltigung zu melden. Kurz darauf rief er erneut an, um seine Beobachtungen zu bestätigen, indem er von „Hilfelaute“ der Frau berichtete. Eine Funkstreife traf rasch am Tatort ein und nahm den 46-Jährigen fest.
Der Jugendliche bestätigte seine Aussagen vor Gericht, und sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt lobten seine Zivilcourage. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit Tränen und bat um Bedenkzeit nach Rücksprache mit seinem Verteidiger. Der Staatsanwalt äußerte sich vorerst nicht. Die Betroffene, vertreten durch Rechtsanwältin Monika Ohmann, erhielt eine Entschädigung von 3.000 Euro.
#J-18808-Ljbffr