Willkommen bei BEKO – Österreichs führendem Anbieter technischer Dienstleistungen. Seit über 50 Jahren arbeiten wir bei BEKO an modernen Lösungen und wegweisenden Zukunftsideen für Unternehmen jeder Branche und Größe. Mit einem bunten Team aus kreativen Köpfen und dem gebündelten Know-How von IT-Spezialisten und Engineering-Expertinnen denken wir quer, weiter und voraus. Dabei glauben wir vor allem an eines: Fortschritt in allen Farben.
Aber wir bei BEKO reden nicht nur von der Zukunft. Wir arbeiten daran. Vielleicht schon bald mit Ihnen?
Aufgaben
* Elektrotechnische Planungen und Stromlaufpläne werden eigenständig erstellt und laufend optimiert
* Geräte‑ und Stücklisten werden strukturiert aufgebaut und praxisnah ausgeführt
* Technische Abstimmung mit Projektteams und der Betriebsführung erfolgt laufend und lösungsorientiert
* Planungsgrundlagen werden direkt aus der Praxis erhoben – von Naturmaßen bis zu Kundenanforderungen
* Technische Dokumentationen werden klar, übersichtlich und anwenderfreundlich aufbereitet
* Kundenspezifische Richtlinien werden bei der Anpassung von Unterlagen zuverlässig berücksichtigt
Profil
* Abgeschlossene technische Ausbildung (HTL, Uni, FH) im Bereich Elektrotechnik
* Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der elektrotechnischen Planung
* Sehr gute CAD Kenntnisse (AutoCAD, EPLAN und Revit von Vorteil)
* Schnelle Auffassungsgabe, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
* Flexibilität, Belastbarkeit und ausgeprägte Teamfähigkeit
Angebot
* Kostenlose Weiterbildung an der BEKO Akademie, individuelle Kurse und Seminare
* Gesundheits- und Sozialleistungen (u.a. Impfungen, Betriebsarzt)
* Offene Kommunikation auf allen Ebenen
* Spannende Projekte für namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen
* Gute Erreichbarkeit der BEKO Offices
* Erfolgreicher Start durch ein persönliches Onboarding-Programm
* Wir bieten ein Gehalt von mindestens 3.800,- € Brutto auf Basis Vollzeit bei Erfüllung aller Anforderungen. Je nach konkreter Qualifikation und Erfahrung ist eine Bereitschaft zur Überzahlung gegeben.
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