* Abgeschlossene Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung innerhalb eines Jahres positiv abschließen werden)
* Berufsausweis bzw. Bestätigung über die Registrierung (ist bis spätestens zum Dienstantritt vorzulegen)
* Staatsbürgerschaftsnachweis
* unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Nachweis entfällt bei EU-Bürger:innen)
Sonstige Voraussetzungen:
* Deutschkenntnisse – mindestens B2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Nachweise bei Bewerber:innen mit Staatsangehörigkeit aus dem deutschsprachigen Raum sind nicht erforderlich. Wenn kein Sprachnachweis vorhanden ist, können Sie zur Abklärung mit der Personalsuche/-auswahl telefonisch Kontakt aufnehmen)
* bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung
* Impfbereitschaft zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten gemäß der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates
Dienstverhältnis:
vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG); Entlohnungsschema K2b
#J-18808-Ljbffr