Werde Teil des Haubis-Lehrlingsteams und starte deine Lehre mit August 2026 an unserem Ausbildungsstandort 3252 Petzenkirchen. Bei der Haubis Doppellehre Bäcke:in und Konditor:in erlernst du in vier Jahren das althergebrachte Bäckerhandwerk in Kombination mit der süßen Seite der Konditorei. Die Vorteile einer Doppellehre sind ganz einfach: Du erlernst zwei Lehrberufe in vier Lehrjahren, statt in sechs Lehrjahren, du hast doppelt so gute Berufsaussichten, denn du hast doppelt so viele Möglichkeiten und ein breiteres Fachwissen.
Wir bieten:
1. Doppellehre Bäcker:in und Konditor:in (m/w/d) ab August 2026
2. Lehrzeit: 4 Jahre
3. Ausbildungsstandort: 3252 Petzenkirchen, Kaiserstraße 8
4. Top ausgebildete Lehrlingsbeauftragte sowie Top-Ausbildungsplatz inmitten unserer 60 Haubis-Lehrlinge
5. Abwechslungsreiche Berufsausbildung mit vielen Weiterbildungsmöglichkeiten: Lehre mit Matura, Interne Lehrlingsseminare wie z.B. Lehrlingsförderungen, Persönlichkeitsbildung
6. Jede Menge Zusatzleistungen: Öffi-Ticket, Gratis-Jausen-Gebäck, Mitarbeiter-Rabatte, Mitarbeiter-Geschenke, Firmenevents, Gesundheitsförderung, Sport- und Freizeitangebote, Arbeitskleidung inkl. Reinigung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Karriereentwicklungsmöglichkeiten, vergünstigter Strompreistarif, Online-Shopping Plattform „corporate benefits“
7. Monatliches Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr brutto € 818,85 lt. Kollektivvertrag Bäcker inkl. Überzahlung
Das bringst du mit:
8. Begeisterung für Brot und Gebäck sowie für Feinbackwaren, Mehlspeisen und Eis
9. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
10. Motivation und Lernbereitschaft
11. Zuverlässigkeit und körperliche Fitness
12. Gesetzlich erfüllte Schulpflicht zu Ausbildungsbeginn
Deine Aufgaben:
13. Handwerkliche und maschinelle Herstellung von Brot-, Klein-, Feinbackwaren, Mehlspeisen und Eis
14. Qualitätskontrolle der Backzutaten und deren richtiger Lagerung
15. Bedienen der Backöfen und erkennen von Backfehlern
16. Sorgsamer Umgang mit den Lebens- und Arbeitsmitteln sowie die Einhaltung der Hygienerichtlinien