Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
Das Klinikum Freistadt liegt im Herzen des Mühlviertels. Rund 600 MitarbeiterInnen betreuen bei einer Kapazität von 165 Betten jährlich knapp stationäre und gut ambulante PatientInnen.
Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem engagierten und motivierten Team und in einem überschaubaren Krankenhaus mit familiärem Charakter. Berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen wir gerne mit unserem großzügigen Fort- und Weiterbildungskonzept innerhalb des Klinikverbundes. Neben kostenlosen Parkplatzmöglichkeiten direkt vor dem Krankenhaus sowie einer ganzjährigen Kinderbetreuung vor Ort bieten wir auch noch günstige Wohnmöglichkeiten in unserem Personalwohnhaus.
AA bzw. AA+ bei Anerkennung als Fachärztin/-arzt für Allgemein- und Familienmedizin entsprechende Einstufung (FA/FA+) Bruttojahresgehalt von mindestens EUR ,- inkl. 4 Nachtdiensten, 48 Std./Woche und Zulagen auf Vollzeitbasis, zuzüglich Sonderklassegebühren.
Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem engagierten und motivierten Team in einem übersichtlichen Krankenhaus mit familiären Charakter
Ein werteorientiertes Betriebs- und Arbeitsklima
Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Attraktive Sonder- und Sozialleistungen für oö. Landesbedienstete
Ganzjährige Kinderbetreuung
Abgeschlossene Ausbildung zur/m Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (Jus practicandi)
Notarztdiplom von Vorteil
Prä- und innerklinische notfallmedizinische Erfahrung sowie Ultraschall-Grundkenntnisse sind von Vorteil
Ausgeprägte Patientenorientierung
Hohe Flexibiliät, Engagement und Belastbarkeit
Team- und Kommunikationsfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein
Selbständigkeit
EDV-Kenntnisse
Ausländische Bewerber/innen müssen die besonderen Erfordernisse der Ärztekammer ) erfüllen
Erstbegutachtung und Erstversorgung der PatientInnen der Medizinischen Notaufnahme
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Hauses
Sämtliche Tätigkeiten einer/s Ärztin/Arztes für Allgemeinmedizin und im Rahmen der Anstaltsordnung vorgesehen sind
Leistung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten