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Arbeitsmediziner*in im akh wien

Furth bei Göttweig
Universitätsklinikum AKH Wien
Inserat online seit: 25 Februar
Beschreibung

Das Universitätsklinikum AKH Wien steht als größtes Krankenhaus Österreichs für Spitzenmedizin und hohe technische Ausstattung verbunden mit Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen und bietet einen Arbeitsplatz, der Abwechslung und Vielfalt ermöglicht. Als größtes Krankenhaus Österreichs steht das Universitätsklinikum AKH Wien für Spitzenmedizin und hohe Expertise verbunden mit Einfühlungsvermögen und Engagement. Wir bieten einen Arbeitsplatz, der vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeiten ermöglicht.

Sie werden mit der Betreuung des Universitätsklinikums AKH Wien als Arbeitsmediziner*in gemäß §§ 82 in Verbindung mit §81 Arbeitnehmer*innenschutzgesetz (ASchG) betraut.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere die Beratung der Arbeitgeberin, der Mitarbeiter*innen (Arbeitnehmer*innen), der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Personalvertretung in Fragen des Arbeitnehmer*innenschutzes.
Sie führen u. a. arbeitsmedizinische Untersuchungen und Evaluierungen nach dem Mutterschutzgesetz durch und begehen und besichtigen Arbeitsstätten hinsichtlich gesundheitlicher Risiken.
Legen Sie gemeinsam mit den Führungskräften des AKH Wien den Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und führen Sie Beratungen und Schulungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmer*innenschutzes durch.
Helfen Sie mit, gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren im betrieblichen Umfeld frühzeitig zu erkennen, indem Sie arbeitsmedizinische Untersuchungen und Evaluierungen nach dem Mutterschutzgesetz durchführen und Arbeitsstätten hinsichtlich gesundheitlicher Risiken begehen.
Betreuen Sie die Mitarbeiter*innen des AKH Wien durch arbeitsmedizinische Untersuchungen incl. Befunderstellung/Besprechung (Individualberatung) und Impfungen und fördern Sie die Eigenverantwortung der Beschäftigten in Fragen der Gesundheit und Sicherheit.
Unterstützen Sie die Führungskräfte und die betroffenen Mitarbeiter*innen beim Fehlzeitenmanagement und der beruflichen Wiedereingliederung.

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Diplomstudium als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin und ein bei der Österr. ÄK anerkanntes Zertifikat zur Berufsberechtigung Arbeitsmediziner*in (Abschluss einer von dem/der Bundesminister/in anerkannten arbeitsmedizinischen Ausbildung gemäß § 38 ÄrzteG 1998)
Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Sie haben Freude und Interesse an einer Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens

Im Zuge einer Aufnahme in diese Berufsgruppe ist die Vorlage eines Immunitätsnachweises (Impfstatus) für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten durch die Erbringung des Immunitätsnachweises ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.
Zusätzlich gilt für Bewerber*innen, die noch nicht bei der Stadt Wien beschäftigt sind:
Sie verfügen über ausgezeichnete Deutschkenntnisse.

Beschäftigung in Vollzeit [40 Wochenstunden]
Gleitzeit
abwechslungsreiche und zukunftssichere Tätigkeit in einem vielfältigen, spannenden Arbeitsumfeld
interdisziplinäre, multiprofessionelle Zusammenarbeit
Mitgestaltungsmöglichkeiten und hohe Professionalität im Team
breites Angebot an Fort- und Weiterbildungen
Entwicklungsmöglichkeiten nach deinen persönlichen Interessen & Stärken
betriebliche Gesundheitsförderung (persönliche Beratung, Trainingseinheiten)
vergünstigtes Mittagessen im Betriebsrestaurant (immer Werktags, wechselnde frischgekochte Speisen, auch vegan und vegetarisch)
Betriebskindergarten
Gute öffentliche Anbindung (Linie U6, Straßenbahn 5, 33 und 42)
Parkgarage & Fahrradstellplätze am Gelände
Gratis Jahresticket der Wiener Linien

Gehalt:
Für neue Mitarbeiter*innen beträgt das Einstiegsgehalt lt. Wiener Bedienstetengesetz für diese Stelle brutto € 6.471 monatlich (40 Wochenstunden, 14x jährlich). Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.
Für Mitarbeiter*innen, die bereits bei der Stadt Wien beschäftigt sind, ergibt sich die Entlohnung für die ausgeschriebene Stelle durch die Dienstposten- bzw. Funktionsbewertung und die entsprechende Einreihung im jeweiligen Gehaltssystem.

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