Dissertant*in am FB Politikwissenschaft (m/w/d) – Universität Salzburg
Aufgaben
* Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb im Bereich österreichische Politik in vergleichender europäischer Perspektive.
* administrative Aufgaben.
* selbständige Forschungstätigkeiten einschließlich der Abfassung und Veröffentlichung einer Dissertation.
* grundsätzlich voraussichtlich ab dem zweiten Verwendungsjahr selbständige Lehre im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden.
Profil
Anstellungsvoraussetzungen
* Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Politikwissenschaft oder einer verwandten Sozialwissenschaft.
* Vertrautheit mit Methoden empirischer Sozialforschung.
* Bereitschaft, sich weiterreichende Methodenkenntnisse anzueignen.
* gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift.
* Aufnahme des facheinschlägigen Doktoratsstudiums an der Paris Lodron Universität Salzburg.
Erwünschte Zusatzqualifikationen
* Forschungsinteresse an den Themenbereichen Populismus und Verschwörungstheorien.
* Bereitschaft zur Mitwirkung am strukturierten Doktoratsprogramm Internet and Democracy.
* einschlägige Arbeitserfahrung.
Gewünschte persönliche Eigenschaften
* Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit;
* Belastbarkeit und Flexibilität;
* Freude am wissenschaftlichen Arbeiten.
Wir bieten
* Beschäftigungsdauer: 4 Jahre
* Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 30
* Arbeitszeit: nach Vereinbarung
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
Important note
Please be advised that a valid work permit for Austria is required for non-EU citizens. Unfortunately, applications without a valid work permit and sufficient Austrian language skills may not be considered.
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