Berufsbereich:Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, Video)
Vertragsbeginn: nach Vereinbarung
Vertrag nach Weitere
Landestheater Salzburg
Schwarzstraße 22
6108 Scharnitz
* Gesamtverantwortung für alle veranstaltungstechnischen Abläufe des Hauses sowie administrative, fachliche und personelle Leitung der veranstaltungstechnischen Abteilungen und Werkstätten (derzeit rund 75 Mitglieder)
* Fachliche und disziplinäre Führung des technischen Leitungsteams
* Gesamtverantwortung für den reibungslosen und geregelten Ablauf des Vorstellungs-, Proben- und Werkstättenbetriebs unter Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsrechtsvorschriften sowie der Finanz- und Personalressourcen
* Budgetverantwortung und Investitionsplanung für die Material- und Personalkosten der veranstaltungstechnischen Abteilungen und Werkstätten
* Enge Abstimmung mit der Kaufmännischen Geschäftsführung und der Intendanz
* Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsbüro zum Proben- und Spielbetrieb
* Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Hauses, insbesondere im Bereich Strukturentwicklung, Investitionsplanung und Implementierung technischer Innovationen
* Verantwortung für Aus-, Fort- und Weiterbildungen des Personals im Vorstellungs- und Werkstättenbetrieb (ca. 75) sowie Lehrlingsausbildung und Nachwuchssuche und -entwicklung
Anforderungen:
* Abgeschlossenes Studium im Bereich Theater- und Veranstaltungstechnik oder einschlägige Meister*innenqualifikation
* Mehrjährige Berufserfahrung im technischen Bereich eines Theaters oder Vorstellungsbetriebes (bevorzugt mit Repertoiresystem)
* Sehr gute kommunikative Fähigkeiten und Führungserfahrung
* Sensibilität für künstlerische Belange und Kostenbewusstsein
* Organisationsgeschick, Belastbarkeit & Durchsetzungsvermögen
* Ein Abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld in dem Sie Ihre Fähigkeiten in der Organisation und Führung unter Beweis stellen können
* Hausinterne Kantine mit Essenszuschuss
* Möglichkeit zur Weiterbildung und Entwicklung im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten
* Jährlicher Urlaubsanspruch von 6 Wochen in den Monaten Juli und August
#J-18808-Ljbffr