Position
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
Über das Klinikum Freistadt
Das Klinikum Freistadt liegt im Herzen des Mühlviertels. Rund 600 MitarbeiterInnen betreuen bei einer Kapazität von 165 Betten jährlich knapp 10.000 stationäre und gut 110.000 ambulante PatientInnen.
Arbeitsumfeld und Benefits
Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einem engagierten und motivierten Team in einem überschaubaren Krankenhaus mit familiärem Charakter.
Berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen wir gerne mit unserem großzügigen Fort- und Weiterbildungskonzept innerhalb des Klinikverbundes.
Kostenlose Parkplatzmöglichkeiten direkt vor dem Krankenhaus.
Ganzjährige Kinderbetreuung vor Ort.
Günstige Wohnmöglichkeiten in unserem Personalwohnhaus.
Ein werteorientiertes Betriebs- und Arbeitsklima.
Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Attraktive Sonder- und Sozialleistungen für oö. Landesbedienstete.
Leistung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten.
Arbeitsbedingungen
AA bzw. AA+ bei Anerkennung als Fachärztin/-arzt für Allgemein- und Familienmedizin entsprechende Einstufung (FA/FA+). Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 120.520,- inkl. 4 Nachtdiensten, 48 Std./Woche und Zulagen auf Vollzeitbasis, zuzüglich Sonderklassegebühren.
Qualifikationen und Erfahrungen
Abgeschlossene Ausbildung zur/m Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (Jus practicandi).
Notarztdiplom von Vorteil.
Prä- und innerklinische notfallmedizinische Erfahrung sowie Ultraschall-Grundkenntnisse sind von Vorteil.
Ausgeprägte Patientenorientierung.
Hohe Flexibilität, Engagement und Belastbarkeit.
Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Verantwortungsbewusstsein.
Selbständigkeit.
EDV-Kenntnisse.
Ausländische Bewerber/innen müssen die besonderen Erfordernisse der Ärztekammer (www.oekooe.or.at) erfüllen.
Aufgaben
Erstbegutachtung und Erstversorgung der PatientInnen der Medizinischen Notaufnahme.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Hauses.
Sämtliche Tätigkeiten einer/s Ärztin/Arztes für Allgemeinmedizin und im Rahmen der Anstaltsordnung vorgegeben sind.
#J-18808-Ljbffr