Lust IT-Projekte als Freelancer beim Umweltbundesamt zu leiten?
Das Umweltbundesamt in Österreich ist mit über 600 Expert:innen in umweltrelevanten Fachbereichen eine tragende Säule in der nachhaltigen Entwicklung unseres Landes. Internationale Organisationen wie die EU-Kommission, die European Environment Agency, UNEP, OECD und ECE zählen zu ihren Partnern.
* Projektplanung & Weiterentwicklung: Strukturierte Planung von Arbeitspaketen und Koordination zukünftiger Weiterentwicklungen der Softwareapplikationen.
* Auftragsklärung & Abstimmung: Laufende Kommunikation mit internen und externen Projektauftraggeber:innen zur Abstimmung von Zielen und Anforderungen.
* Beratung & Lösungsfindung: Unterstützung der Auftraggeber:innen durch Beratung zu optimierten Lösungsszenarien in enger Zusammenarbeit mit Business Analysts.
* Reporting & Vertragsgestaltung: Erstellung von Projektberichten sowie Mitwirkung bei der Ausarbeitung projektbezogener Verträge.
* Dokumentation & Standards: Definition und Umsetzung von Standards und Richtlinien für eine einheitliche technische Dokumentation
* Projektleitung & Methodik: Abgeschlossene Ausbildung oder langjährige Erfahrung im IT-Bereich sowie mehrjährige Erfahrung in der Leitung von IT-Projekten.
* Business Analyse & Anforderungsmanagement: Know-how in der Business Analyse sowie im strukturierten Erfassen und Umsetzen von IT-Anforderungen.
* Tool-Kompetenz & Planung: Umgang mit Projektmanagement-Tools zur Steuerung und Kontrolle von Projektfortschritten.
* Stakeholdermanagement & Architekturverständnis: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern auf nationaler und europäischer Ebene sowie Kenntnisse in Softwarearchitektur und IT-Systemlandschaften.
Es handelt sich um eine befristete Projektarbeit bei unserem Kunden. Für diese Position ist ein Monatsbruttogehalt ab €4.200 vorgesehen. Je nach Qualifikation, Erfahrung und Ausbildung besteht die Bereitschaft zur Überzahlung.
Auch Bewerbungen von Freelancern sind willkommen. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihre Verfügbarkeit sowie den gewünschten Stundensatz bekannt.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website die geschlechtsspezifischeDifferenzierung, wie z.B. Bewerber/ BewerberIn bzw. Software Entwickler/ Software EntwicklerInnicht durchgehend berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung fürbeide Geschlechter.
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