Das Universitätsklinikum AKH Wien steht als größtes Krankenhaus Österreichs für Spitzenmedizin und hohe technische Ausstattung verbunden mit Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen und bietet einen Arbeitsplatz, der Abwechslung und Vielfalt ermöglicht. Als größtes Krankenhaus Österreichs steht das Universitätsklinikum AKH Wien für Spitzenmedizin und hohe Expertise verbunden mit Einfühlungsvermögen und Engagement. Sie werden mit der Betreuung des Universitätsklinikums AKH Wien als Arbeitsmediziner in gemäß 82 in Verbindung mit 81 Arbeitnehmer innenschutzgesetz (ASchG) betraut.
Legen Sie gemeinsam mit den Führungskräften des AKH Wien den Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und führen Sie Beratungen und Schulungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmer innenschutzes durch.
Befunderstellung/Besprechung (Individualberatung) und Impfungen und fördern Sie die Eigenverantwortung der Beschäftigten in Fragen der Gesundheit und Sicherheit.
Arzt für Allgemeinmedizin und ein bei der Österr. ÄK anerkanntes Zertifikat zur Berufsberechtigung Arbeitsmediziner in (Abschluss einer von dem/der Bundesminister/in anerkannten arbeitsmedizinischen Ausbildung gemäß 38 ÄrzteG 1998)
Im Zuge einer Aufnahme in diese Berufsgruppe ist die Vorlage eines Immunitätsnachweises (Impfstatus) für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten durch die Erbringung des Immunitätsnachweises ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.
Zusätzlich gilt für Bewerber innen, die noch nicht bei der Stadt Wien beschäftigt sind:
Sie verfügen über ausgezeichnete Deutschkenntnisse.
Beschäftigung in Vollzeit 40 Wochenstunden
Gleitzeit
breites Angebot an Fort- und Weiterbildungen
vergünstigtes Mittagessen im Betriebsrestaurant (immer Werktags, wechselnde frischgekochte Speisen, auch vegan und vegetarisch)
Betriebskindergarten
Gute öffentliche Anbindung (Linie U6, Straßenbahn 5, 33 und 42)
Wiener Bedienstetengesetz für diese Stelle brutto € 6.471 monatlich (40 Wochenstunden, 14x jährlich). Für Mitarbeiter innen, die bereits bei der Stadt Wien beschäftigt sind, ergibt sich die Entlohnung für die ausgeschriebene Stelle durch die Dienstposten- bzw.