An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 157-9/24 eine Stelle eines:einer halbbeschäftigten Biomedizinischen Analytiker:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 15. Dezember 2025 (befristet bis 30. Juni 2026) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.747,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet
Labortätigkeit: Bereich Dermahistologie, Immundermatologie und Immunhistochemie.
Anstellungserfordernisse
In Österreich anerkannte Ausbildung zum/zur Biomedizinischen Analytiker:in gemäß MTD-Gesetz (Diplom für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst, abgeschlossener Fachhochschul-Bakkalaureatstudiengang Biomedizinische Analytik oder Anerkennungsbescheid).
Gewünschte Qualifikationen
Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Flexibilität, Eigenmotivation, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Kennzahl: 157-9/24
Geben Sie die Kennzahl im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 26. November 2025 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Hinweise
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
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