Übersicht
An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 157-8/24 eine Stelle eines:einer halbbeschäftigten Biomedizinischen Analytiker:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit dem 6. Oktober 2025 (befristet bis 30. Juni 2026) zu besetzen.
Aufgabengebiet
Labortätigkeit: Bereich Derma Histologie, Immundermatologie und Immunhistochemie.
Anstellungserfordernisse
In Österreich anerkannte Ausbildung zum:zur Biomedizinischen Analytiker:in gemäß MTD-Gesetz (Diplom für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst, abgeschlossener Fachhochschul-Bakkalaureatstudiengang Biomedizinische Analytik oder Anerkennungsbescheid).
Gewünschte Qualifikationen
Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Flexibilität, Eigenmotivation, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei. Geben Sie die Kennzahl: 157-8/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 24. September 2025 an:
* bewerbungen@meduniwien.ac.at
* oder postalisch an:
* Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
#J-18808-Ljbffr