Reiseberater:in Quereinstieg, Steiermark (Vollzeit)
Ort: Graz, Steiermark 8044, Österreich. Schichtdienst (Festzeit mit Sonn- und Feiertagen). 38,5 Stunden pro Woche. Stellen-ID: req25387.
Wir möchten neue Wege gehen. Und neue Wege schaffen. Heute. Für morgen. Für uns. Jetzt Teil des #TeamOEBB werden!
Ein Angebot, das Sie überzeugt
* Als Markenbotschafter:in ist man das Aushängeschild in unserem ÖBB‑Reisezentrum.
* Eine hochwertige ÖBB‑Uniform wird zur Verfügung gestellt.
* Ein abwechslungsreicher, verantwortungsvoller Job mit hervorragenden Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie zahlreichen Vorteilen für ÖBB-Mitarbeiter:innen.
* Eine fundierte Ausbildung mit regelmäßigen Lernkontrollen, die Sie innerhalb von 1,5 Monaten auf die Position des Reiseberaters vorbereitet.
* Ein Gehalt von € 42.807,10 brutto pro Jahr während der Ausbildung.
* Dienstort: Graz, Raum Obersteiermark.
* Kursstart: 01.09.2026.
Aufgaben
* Verkauf und Buchung von Tickets für nationale und internationale Bahnreisen einschließlich Zusatzleistungen, mit Up‑ und Cross‑Selling.
* Aktive Beratung und Verkauf von Zusatzprodukten im Rahmen einer serviceorientierten Kundenbetreuung.
* Nehmen von Kund:innenwünschen und -anregungen entgegen, bearbeiten oder weiterleiten.
* Präsentation von Angeboten und Werbemitteln im Reisezentrum.
Erwartungen
* Abgeschlossene Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss, mindestens 18 Jahre alt, mit Erklärung zum Präsenz‑ oder Zivildienst oder Befreiung.
* Ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit in Deutsch; Gesprächsführung in Englisch jederzeit möglich.
* Kompetenter Umgang mit dem Computer.
* Pflegestes Erscheinungsbild und freundliche, offene und unterstützende Kundenansprache.
* Ruhe und Gelassenheit in stressigen oder konfliktgeladenen Situationen.
* Pünktlichkeit und Flexibilität; Erfahrung im Schichtdienst (Wochenende/Feiertage) sind von Vorteil.
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen von Frauen unter Berücksichtigung relevanter Rahmenumstände bevorzugt aufgenommen.
Eine Strafregisterbescheinigung muss im Zuge der Aufnahme vorgelegt werden.
#J-18808-Ljbffr