Reinigungsmitarbeiter:in (35-40 Std.)
Wir möchten neue Wege gehen. Und neue Wege schaffen. Heute. Für morgen. Für uns. Jetzt Teil des #TeamOEBB werden!
Dein Job, du …
* gestaltest den Dienstplan, die Reinigungspläne und die Tageseinteilung.
* reinigst die Gästezimmer, beziehst die Betten und sorgst für ein sauberes Umfeld.
* wäschst und bügelst in der hausinternen Wäscherei (vorwiegend Tischwäsche).
* reinigst die öffentlichen Hotelbereiche inkl. Seminar- und Restaurantbereich.
* wickelst Bestellungen (Mietwäsche, Reinigungsmittel) ab und unterstützt bei der monatlichen Inventur.
Ihr Profil, du …
* hast Erfahrung im Bereich Housekeeping und der Führung eines Teams mit min. 5 Kolleg:innen.
* arbeitest organisiert und strukturiert.
* bist zuverlässig, hast ein gepflegtes Erscheinungsbild und gute Umgangsformen.
* hast Freude am Job.
Unser Angebot
* Ein familiäres, flexibles Team.
* Individuelle Arbeitszeitmodelle, z.B. geregelte 5 Tage Woche zwischen Montag und Sonntag, 35 – 40 Wochenstunden, keine Spätdienste.
* Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit viel Gestaltungsspielraum.
* Tolle Bahn-Vergünstigungen und sehr gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit Öffis.
* Interessante Aus- und Weiterbildungen, Programme im Rahmen der ÖBB-Akademie.
* Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und von Service & Soziales.
* Für die Funktion "Reinigungsmitarbeiter:In" ist (laut Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbefür Kärnten) ein Mindestentgelt von € 29.050,- brutto/Jahr vorgesehen. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist eine Überzahlung möglich.
Deine Bewerbung
Bitte bewirb dich online mit einem aussagekräftigen Lebenslauf und Motivationsschreiben. Als interne:r Bewerber:in füge bitte idealerweise deinen SAP-Auszug hinzu.
Frauen sind ein unverzichtbarer Teil unseres Erfolgs und unserer Unternehmenskultur. Deshalb begrüßen wir besonders Bewerbungen von Frauen, die bei gleicher Qualifikation – unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenumstände aller Bewerbungen – bevorzugt aufgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der Aufnahme die Beibringung einer Strafregisterbescheinigung erforderlich ist.
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