Zur Verstärkung unseres Teams in 9500 Villach suchen wir ab sofort
Küchenhilfe mit Kassatätigkeiten (m/w/x)
Geringfügigkeit | Montag bis Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr | Freie Wochenenden und Feiertage
Job Facts
1. Bereich: Küchenhilfskraft
2. Ort: 9500 Villach
3. Anstellungsart: Geringfügig
4. Beginn: ab sofort
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Das vertrauen wir dir an
5. Unterstützung der Küchenbrigade mit Vorbereitungsarbeiten wie Waschen, Schälen und Schneiden
6. Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im Küchenbereich
7. Reinigungsarbeiten und Spülen von Weiß- und Schwarzgeschirr
8. Sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln und Einhaltung der Hygienestandards (HACCP)
9. Verkauf von Jausen und Bedienung der Kassa. Dabei überzeugst Du mit deinem freundlichen Auftreten
Das macht dich aus
10. Idealerweise Berufserfahrung als Küchenhilfe oder Küchenhilfskraft in einer Großküche
11. Freude an der Arbeit mit Lebensmitteln und eine selbstständige Arbeitsweise
12. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
13. Gepflegtes Erscheinungsbild, Zuverlässigkeit und echter Teamgeist
Das kannst du von uns erwarten
14. Work-Life-Balance, die überzeugt:
Fixe Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, 17:00 bis 19:00 Uhr. Deine Wochenenden und Feiertage gehören ganz Dir!
15. Gratis Essen:
Täglich frisch gekochte, ausgewogene Mahlzeiten für unsere Mitarbeiter:innen, kostenlos für Dich!
16. Langfristige Sicherheit:Krisensicherer Arbeitsplatz mit langfristiger Perspektive in einem internationalen Großkonzern.
17. Teamwork auf Augenhöhe:Ein wertschätzendes Arbeitsklima, in dem Du als Mensch zählst – bei uns gehören echter Zusammenhalt und Teamgeist zum Alltag.
18. Gezielte Weiterentwicklung:Individuelle Weiterbildungsangebote und regelmäßige Mitarbeitergespräche, um Deine persönlichen Ziele zu erreichen, z. B. Sprachkurse, HACCP-Kurs oder Möglichkeit zur Absolvierung der Lehrabschlussprüfung
19. Faire, pünktliche und transparente Bezahlung:Je nach Qualifikation und Erfahrung Bereitschaft zur Überzahlung.
Der Mindestlohn für diese Stelle beträgt pro Stunde brutto € 11,71 (bis zur der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 ). Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden.