**Kinder- und Jugendhilfe-Verwalter/in mit Sekretariatsaufgaben**
Wir suchen eine/n Verwaltungsbedienstete/r, die sich in einem sensiblen Themenbereich eigenverantwortlich einbringen möchte. Die richtige Person möchte einen wesentlichen Beitrag für Kinder- und Jugendhilfe leisten und dabei Kundinnen und Kunden im Auge haben.
Aufgaben
* Sekretariatsagenden in der Kinder- und Jugendhilfe: Parteienverkehr, Telefondienst, Administration, Verwaltung von Posteingängen und -ausgängen, administrative Arbeiten in der Stammdatenverwaltung des Landessystems, Vertretung der Verrechnung, Verwaltung des Archivs, Ausführung von Einzelaufträgen, die dem Wesen nach zu seiner Tätigkeit gehören und sich aus der betrieblichen Notwendigkeit ergeben.
* Sekretariatsagenden Geschäftsbereichsleitung: Terminkoordinierungen, Telefondienst, Unterstützung bei Gemeinderatsausschüssen, Schriftverkehr, Verwaltung aller Termine der Geschäftsbereichsleitung, Verbindung zwischen GBL und GruppenleiterInnen und KoordinatorInnen des GB IV, Ausführung von Einzelaufträgen, die dem Wesen nach zu seiner Tätigkeit gehören und sich aus der betrieblichen Notwendigkeit ergeben.
Anforderungen
* Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung als Bürokauffrau/-mann oder VerwaltungsassistentIn.
* Sehr gute IT-Kenntnisse und Organisationstalent.
* Hohe Leistungsfähigkeit.
* Flexibles und eigenverantwortliches Arbeiten.
* Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit.
* Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung.
* Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und Mehrstunden.
Unser Angebot
* Versicherung bei der BVAEB.
* Interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet.
* Krisensichere Arbeitsstelle.
* Bezahlte Mittagspause.
* Sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
* Flexible Arbeitszeiten.
* 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr.
* Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
* Betriebliches Gesundheitsmanagement wie beispielsweise Impfaktionen und Gesundenuntersuchungen.
Die Einstellung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (GVBG) - vorerst befristet auf die Dauer von sieben Monaten - und kann gemäß GVBG zweimal auf bestimmte Zeit und in weiterer Folge auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die Entlohnung erfolgt je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten im Dienstzweig Nr. 71 nach Entlohnungsgruppe 5.