Leitung KBBE St. Marien, Weichstetten
Anstellungsart
Teilzeit
Stundenausmaß
25 Std./Woche, 4 Tage, unbefristet
Arbeitsort
Pfarrcaritaskindergarten und Krabbelstube Weichstetten Weichstetten West 23 4502 St. Marien
Gehalt
Ab €3.321,60 brutto bei Vollbeschäftigung + € 487,90 brutto Funktionszulage für Leiter*innen (bei 6 Gruppen)
Beginn
01.09.2026 Die Pfarrcaritas St. Marien sucht eine
Leitung KBBE
für die 6-gruppige
Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung (Kindergarten und Krabbelstube) Weichstetten. Ihre Aufgabe
ist die Führung der KBBE nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik sowie den kirchlichen Richtlinien, die pädagogische und administrative Leitung des Betriebes, die Zusammenarbeit mit dem gesamten Team, dem Erhalter der KBBE (Pfarre) sowie mit den Eltern und verschiedenen anderen Bildungseinrichtungen. Anforderungen
Abgeschlossene Ausbildung Elementarpädagogik Mehrjährige Berufserfahrung Absolvierter 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt Bekenntnis zum Christlichen Glauben Kenntnisse in Administration und EDV Leitungs- und Führungskompetenz Flexibilität und Offenheit Team- und Kommunikationsfähigkeit Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit Persönliche Belastbarkeit und Bereitschaft zur Weiterbildung Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer, pädagogischer Konzepte Wir bieten
Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.) Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle Fokus auf hohe pädagogische Qualität Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal "Unsere Kinder", etc.) Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...)
bis 17.07.2026. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.
#J-18808-Ljbffr