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Ausschreibung fuer die stelle einer unterstützungskraft (m/w/d)

Arriach
Brasilianische Botschaft in Wien
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 20 Std.
Beschreibung

AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN Nr. 03/2025 - AUSSCHREIBUNG FUER DIE STELLE EINER UNTERSTÜTZUNGSKRAFT - Botschaft der Föderativen Republik Brasilien Position und Aufgabenbereich 1.1. Die vorliegende Ausschreibung regelt die Auswahl einer Unterstützungskraft, mit unbefristetem Arbeitsvertrag, laut geltendem österreichischem Arbeitsrecht, für die Stelle einer Unterstützungskraft für allgemeine Hausarbeiten in der Residenz der Botschaft von Brasilien in Wien in 1010 Wien, Schwarzenbergstraße 1-3. 1.2 Der Zuständigkeitsbereich umfasst unter anderem folgende Aufgaben: Die Reinigung der Zimmer und Einrichtungen der offiziellen Residenz; Unterstützung bei offiziellen Empfängen; Servieren und Küchenhilfe; Empfang (Türöffnen, Anrufe annehmen); Organisation, Lagerung, und Einkauf von Lebensmitteln und Betriebsmitteln; Reinigung und Wartung der Küchen. 1.2.1 Die von der Botschaft veranstalteten Events sind u.a. Cocktails, Empfänge, Frühstücke, Mittagessen und Abendessen. 1.2.2 Einige der Aktivitäten können auch außerhalb der offiziellen Residenz veranstaltet werden. 1.3. Die Arbeitszeit des ausgewählten Kandidaten wird 40 Wochenstunden betragen, im Zeitraum von Montag bis Freitag. 1.4. Die Bezahlung beträgt 2.044,38 Euro (zweitausendvierundvierzig Euro und achtunddreißig Cent) brutto monatlich. Dieser Betrag umfasst die von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehenen Sonderzahlungen. 1.5 Die Botschaft stellt die Dienstkleidung zur Verfügung, die verpflichtend zu tragen ist. Bewerbungen 2.1. Bewerbungen zu dieser ausgeschriebenen Stelle sind möglich für qualifizierte Personen, älter als 18 Jahre, mit abgeschlossener Schulausbildung und ordentlichem Wohnsitz, sowie Arbeitsbewilligung in Österreich, die der deutschen Sprache mächtig sind und eine zweite Fremdsprache wie Portugiesisch, Englisch oder Spanisch sprechen. 2.2. Berufserfahrung wird vorausgesetzt. 2.3. Interessierte senden an die Verwaltungsabteilung der Botschaft von Brasilien in Wien, Pestalozzigasse 4/2, 1010 Wien, bis zum 12. September 2025, 17 Uhr, die folgenden Unterlagen in einfacher Kopie. Alternativ kann die Übersendung der Dokumente auch per Email erfolgen. i. Lebenslauf auf Portugiesisch, Deutsch oder Englisch mit Nachweisen; ii. Kopie eines gültigen Personalausweises mit Foto (Lichtbildausweises); iii. Gültiges polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist; iv. Kopie eines gültigen Visums oder eines Lichtbildausweises für Ausländer, der den ordentlichen Wohnsitz und eine gültige Arbeitsbewilligung für Österreich (für Kandidaten/-innen, die nicht Österreicher/-innen sind) beweist. v. Brasilianische Kandidaten/-innen müssen zusätzlich die Folgende Dokumente vorlegen: a) Eigenhändige Erklärung, dass der Kandidat /die Kandidatin sich dessen bewußt ist, dass er/sie sich nicht für eine öffentliche Dienststelle oder ein öffentliches Amt bewirbt, die dem dem brasilianischen Rechtssystem unterliegen; b) Nachweis über die Einhaltung der Wahlverpflichtung; c) Eigenhändige Erklärung, dass Sie keinen aktiven Beamtenstatus innehaben und dass Sie keine Entlohnung von der brasilianischen Regierung erhalten; d) Nachweis über den abgeleisteten Wehrdienst (für brasilianische Kandidaten männlichen Geschlechts); 2.4. Nur vom ausgewählten Kandidaten, bzw. von der ausgewählten Kandidatin werden zusätzlich verlangt: i. Ärztliche Bestätigung über die körperliche und geistige Eignung für diese Stelle; ii. Nachweis über die Zugehörigkeit zur österreichischen Sozialversicherung (oder der Unmöglichkeit einer solchen Zugehörigkeit). 2.5. Dokumente, die nach dem Ablaufdatum, wie unter Punkt 2.3 beschrieben, eintreffen werden nicht begutachtet. Das Selbe gilt für jene Kandidaten, die die geforderten Unterlagen dieser Ausschreibung nicht vollständig beibringen; diese werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. 2.6. Die brasilianische Botschaft in Wien bietet keine Unterstützung zu Erhalt eines Visums für diese Stelle. Jene Kandidaten, ohne österreichische Staatsbürgerschaft, müssen bereits über eine Vollzeitarbeitserlaubnis in Österreich verfügen. Auswahlverfahren 3.1. Das Auswahlverfahren wird von einer Auswahlkommission geleitet und besteht aus zwei Etappen in folgender Abfolge: (i) Begutachtung der Lebensläufe; und (ii) Persönliches Gespräch. 3.2. Bei der Begutachtung der Lebensläufe, wird die Auswahlkommission sich auf folgende Kriterien stützen: Ausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprofil für die Stelle. 3.2.1. Ausbildung (10 Punkte). Kandidaten/-innen mit facheinschlägiger Ausbildung erhalten zusätzliche Punkte. Absolvierte fachspezifische Kurse und Ausbildungen werden ebenfalls positiv bewertet und sind mit Zeugnissen zu belegen. 3.2.2. Berufserfahrung (10 Punkte). Kandidaten mit Berufsserfahrung in Hotels, Restaurants, und/oder Botschaften, erhalten zusätzliche Punkte. Berücksichtigt werden punktuelle Veranstaltungen (mit der Namhaftmachung von Referenzen) und Verträge kurzer oder langer Dauer. Ebenfalls berücksichtigt werden Empfehlungsschreiben, wobei die Kontaktinformationen der Aussteller angegeben sein müssen. 3.2.3 Fremdsprachenkenntnissen (10 Punkte), wobei 5 Punkte für Deutsch und 5 Punkte für die zweite Sprache (Portugugiesisch, Englisch und/oder Spanisch) vergeben werden. 3.3. Die bei der Sichtung der Dokumente ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen werden zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen, die voraussichtlich zwischen dem 18. und 19. September 2025 stattfinden werden. 3.4 Bei den Vorstellungsgesprächen (70 Punkte) wird wie folgt beurteilt: Die Eignung für die Stelle, Organisationstalent und die Ausführung von Anordnungen, Umgänglichkeit/Höflichkeit, der Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen, die Kenntnis von Hygieneregeln, der gute Gebrauch von Utensilien und Ausrüstungen der Reinigungsmaterialien und der bereitgestellten Haushaltsutensilien. Allgemeines 4.1. Kandidaten/-innen, die nicht die gesamten in Punkt 2.3. dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen beibringen, werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. 4.2. Die Entscheidung der Auswahlkommission wird auf der Website der Botschaft bei Abschluss des Bewerbungsverfahrens, voraussichtlich am 25. September 2025, verlautbart werden. 4.3. Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens bleibt von der Verlautbarung gerechnet ein Jahr lang gültig. 4.4. Vorkommnisse, die nicht von dieser Ausschreibung erfasst sind, werden von der Auswahlkommission geregelt. Sydma Aguiar Damasceno Vorsitzende der Auswahlkommission

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