Pädagogische Assistenzkraft Hofkirchen im Traunkreis
Anstellungsart: Teilzeit; Stundenausmaß: 10-18 Std./Woche, 5 Tage, befristet bis Ende des Kindergartenjahres 2025-26; Arbeitsort: Pfarrcaritaskindergarten Hofkirchen im Traunkreis, Dorfplatz 2, 4492 Hofkirchen im Traunkreis; Gehalt: Ab €2.460,10. Es wird zusätzlich zum Monatsentgelt eine Zulage in Höhe von € 169,40 brutto bei Vollbeschäftigung gewährt; Beginn: Ab sofort.
Die Pfarrcaritas Hofkirchen sucht eine pädagogische Assistenzkraft für den 6-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Hofkirchen im Traunkreis.
Zu Ihren Aufgaben zählen:
* Unterstützung der pädagogischen Fachkraft und Betreuung der Kinder unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
* Eigenständige Betreuung einer Teilgruppe
* Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Einrichtungsleitung
* Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder
* Teilnahme und Mithilfe bei Aktivitäten mit den Eltern und Veranstaltungen der Einrichtung
* Mithilfe bei Reinigungsarbeiten
* Mithilfe beim Mittagsdienst
Anforderungen:
* Abgeschlossene Ausbildung zur päd. Assistenzkraft
* Berufserfahrung wünschenswert
* Verantwortungsvoller Umgang mit den Kindern
* Flexibilität und Offenheit
* Team- und Kommunikationsfähigkeit
* Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
* Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Wir bieten:
* Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
* Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
* Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
* Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
* Fokus auf hohe pädagogische Qualität
* Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
* Wir suchen eine Nachmittags-Assistenzkraft von Montag bis Freitag in der Zeit bis max. 16 Uhr.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 4.11.2025.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.
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