Stellenausschreibung der Marktgemeinde Ostermiething ( 8 des Oo. Gemeinde Dienstrechts u. Gehaltsgesetzes 2002, LGBI 2002/52 idgF)
Bei der Marktgemeinde Ostermiething wird folgender Dienstposten zur ehestmoglichen Besetzung ausgeschrieben: Mitarbeiter {m/w/d) im Burgerservice/Bauamt, vollbeschaftigt, 40 Wochenstunden, unbefristet, Funktionslaufbahn GD 18.5 gemas Oo. Gemeinde Einreihungsverordnung
Die Einstellung erfolgt nach den einschlagigen Bestimmungen des Oo. Gemeinde Dienstrechts u. Gehaltsgesetzes 2002 Oo. GDG 2002, LGBI 2002/52 idgF.
Aufgaben bzw. Anstellungserfordernisse:
* samtliche Kanzlei und Schreibarbeiten im Burgerservice bzw. Marktgemeindeamt
* Mitarbeit im Bauamt und ca. Mitte 2026 Verwendung im Bauamt
* Teamfahigkeit und Teamorientierung
* Arbeitszeiten:
o Mo. 07.00 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
o Di. 07.00 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
o Mi. 07.00 13.00 Uhr
o Do. 07.00 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
o Fr. 07.00 12.30 Uhr
* Geschick und Freundlichkeit im Umgang mit den Burger:innen
* Bereitschaft zu Mehrleistungen im Falle von unfalls oder krankheitsbedingten personellen Ausfallen
* Bereitschaft zur fachlichen und personlichen Weiterbildung
* sehr gute EDV Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Access etc.)
* gute Auffassungs und Wahrnehmungsfahigkeit
* sehr gute Rechtschreibkenntnisse sowie gute mundliche und schriftliche Ausdrucksfahigkeit
* Genauigkeit und Selbststandigkeit
* Kritikfahigkeit und Belastbarkeit
* Einstiegsgehalt: 2.804,90 brutto, bei Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten ist ein hoheres Einstiegsgehalt moglich.
* KFG Krankenversicherung mit attraktivem Leistungsangebot
Besondere Voraussetzungen:
* Absolute Verlasslichkeit und Verschwiegenheit mit Wahrung des Dienst u. Amtsgeheimnisses
* Keine Vorstrafen bzw. einwandfreies Vorleben
* Niveau einer Lehrabschlussprufung als Burokaufmann/frau oder eines verwandten Lehrberufs, Erfahrung im Gemeindedienst von Vorteil
Auswahlverfahren: Objektivierungsverfahren gemas 11 GDG 2002; eventuell Test im Leistungs und Personlichkeitsbereich und Vorstellungsgesprach (nach Vorauswahl auf Grund der Testergebnisse). Allfallige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden ersetzt.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften sind:
1. die osterreichische Staatsburgerschaft; diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehorigkeit eines Landes erfullt, dessen Angehorigen Osterreich auf Grund von Staatsvertragen im Rahmen der europaischen Integration dieselben Rechte fur den Berufszugang zu gewahren hat wie Inlandern.