Assistenzkraft im Ausmaß von 30-35 Wochenstunden
Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Assistenz- und Stützkräfte Ak1. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.685,90 brutto – berechnet auf die Vollzeitbasis. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Die Kinderbetreuungseinrichtung Götzens umfasst 3 Kinderkrippengruppen, 5 Kindergartengruppen, 1 Integrationskindergartengruppe und 2 Waldkindergartengruppen mit insgesamt
35 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Die Einrichtung wird ganztägig (7-17 Uhr) und ganzjährig geführt.
Anstellungserfordernisse:
Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte bzw. Absolvierung innerhalb von 3 Jahren nach der Anstellung
Berufserfahrung im Kindergarten/Kinderkrippe von Vorteil
aktive Mitarbeit an der Konzeptions- und Teamentwicklung
hohe Flexibilität, Selbständigkeit und Engagement
liebevoller, verantwortungsvoller Umgang mit Kindern
tadelloser Leumund
Ihre Aufgaben:
Unterstützung der pädagogischen Fachkraft
Umsetzung pädagogischer Ansätze im Sinne des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, sowie des österreichischen Bildungsrahmenplans
Zusammenarbeit mit der Leitung, dem Team und den Eltern
Wir bieten:
beste Rahmenbedingungen im Sinne der vorhandenen Räumlichkeiten und Personalressourcen
einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag
die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung in einer innovativen Kinderbetreuungseinrichtung
die Möglichkeit zur Fortbildung
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen schicken Sie bitte bis spätestens 12.01.2026 an die Gemeinde Götzens, Burgstraße 3, 6091 Götzens oder per Email an gemeinde@goetzens.gv.at
#J-18808-Ljbffr