* Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Konzeption unseres Förderkreises
* Erstansprache potenzieller Förder:innen und Stifter:innen
* Koordination, Vor- und Nachbereitung von Terminen
* Mitwirkung an der internen und externen Kommunikation
* Beteiligung an der strategischen und operativen Stiftungsarbeit
* Unterstützung bei rechtlichen, fiskalischen und buchhalterischen Aufgaben
* Abwicklung und Betreuung von Matching-Fund-Initiativen
* Abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichzuhaltende Qualifikation
* Einschlägige Berufserfahrung im Fundraising, Key Account Management, Sponsoring, Stiftungsarbeit
* betriebswirtschaftliche Kenntnisse
* Marketing- und Medienkompetenz
* EDV-Anwendungs-Kenntnisse
* gute Deutsch- und Englischkenntnisse vorausgesetzt
* Italienischkenntnisse von Vorteil
* Kenntnisse der Universitätsstruktur von Vorteil
* Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
* Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamgeist
* Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr!
Das kollektivvertraglich festgelegte Mindestbruttogehalt für diese Position beträgt 2.303,30 €/ Monat (14-fach)*, bei 30 Stunden/Woche. Ihr tatsächliches Einstiegsgehalt richtet sich nach Ihren Vorerfahrungen und steigt im Laufe der Anstellung.
Interesse geweckt?
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Unterlagen an foerderkreis1669@uibk.ac.at. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 12.09.2025.
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Der österreichischen Behinderten- gesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
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