Bezirk
Perg
Tätigkeit
Begleitung & Betreuung
Beschäftigung
19 Stunden pro Woche
Mit Menschen wachsen. Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Werkstätte Grein: Lebenshilfe Oberösterreich
Wir bieten
* Zeit für Pflege
* einen Fachdienst Pflege, der dich gerne bei pflegerischen Fachfragen berät
* ein konstruktives und wertschätzendes Miteinander auf Augenhöhe
* einen krisenfesten Arbeitsplatz mit gesunden Arbeitsbedingungen
* vergünstigtes Essen
* Kinderzuschuss
* 2 Urlaubstage mehr pro Jahr ab Dienstbeginn
* ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
* Supervisionen, Sabbatical uvm.
Deine Aufgaben
* Durchführung und Anordnung von professioneller Pflege und Betreuung im Rahmen des GuKG
* Personzentrierte Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung
* Wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit im multidisziplinären Team – und der professionelle Austausch der Berufsgruppen
* Zusammenarbeit mit Ärzten und externen Therapeuten
* Unterstützung zur Selbstermächtigung und Selbstbestimmung
* organisatorische Tätigkeiten
* dein pflegerisches Wissen aktuell zu halten
Deine Kompetenzen
* eine abgeschlossene Ausbildung lt. GuKG mit vorhandener Eintragung im Gesundheitsberuferegister
* eigenverantwortliches Arbeiten
* die Fähigkeit auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
* die Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes aufeinander zugehen
* die Bereitschaft das pflegerische Wissen aktuell zu halten
Dein Monatsgehalt (14 Mal) beträgt nach abgeschlossener Ausbildung, laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, je nach Berufserfahrung € 2.996,90–€ 3.449,20 brutto. Dazu kommt die SEG‑Zulage.
Wenn du die Einrichtung besuchen möchtest oder Fragen zum Job hast, melde dich bei unserer Einrichtungsleitung Thomas Wolfsegger unter +43 7268 513. Wir freuen uns auf dich!
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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