Bezirk
Gmunden
Tätigkeit
Begleitung & Betreuung
Beschäftigung
37 Std./W.
Verfügbarkeit
Mit Menschen wachsen.
Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Werkstätte Gmunden: Lebenshilfe Oberösterreich
Wir bieten
krisensicherer Arbeitsplatz mit gesunden Sinn und Haltung
Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
2 zusätzliche Urlaubstage
umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt (14 Mal) richtet sich nach deiner Ausbildung im Sozialbereich.
Ohne Ausbildung
beträgt dies laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, 2.431,10–2.670,40 Euro brutto und
je nach Berufserfahrung
2.608,60–€ 3.210,60 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben
Du begleitest und betreust Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die Unterstützungsbedarf haben und herausfordernde Verhaltensweisen mitbringen. Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
Du gestaltest in dieser abwechslungsreichen Tätigkeit unserer Beschäftigten und unterstützt bei der Basisversorgung (Körperpflege, Essen, Hygiene, Gesundheitsvorsorge).
Deine Kompetenzen
abgeschlossene Ausbildung Fachsozialbetreuer:in (AA, BA, BB) oder Pflegefachassistenz, andere Sozialberufe mit UBV oder die Bereitschaft dieses Modul nachzuholen
auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes Aufeinander zugehen
du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren
Beschäftigten
aktiv zu erleben
körperliche und psychische Belastbarkeit
Kontaktfreudigkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten
Noch Fragen? Einfach melden
Stefanie Huemer, BA – Einrichtungsleitung
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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