Lehrberuf Elektrotechnik - Anlagen und Betriebstechnik in Salzburg
Mit dieser NEXT LEVEL Technik-Ausbildung übernimmst du die Montage und Wartung im Betrieb. Dein Revier: die elektronischen Steueranlagen wie Automationsanlagen.
Aufgaben, die dich begeistern
* Montierst, wartest und reparierst Maschinen und Produktionsanlagen in Industriebetrieben, Kraftwerksanlagen und Transporteinrichtungen.
* Beseitigst Fehler und Störungen in Anlagen der Energieversorgung sowie in der Steuerungs-, Mess-, Regel- und Antriebstechnik und wartest diese Anlagen.
* Wartest und reparierst Maschinen und Anlagen, die sich aus mechanischen, elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteilen zusammensetzen, baust sie zusammen und nimmst sie in Betrieb.
* Wartest und reparierst elektrische Einrichtungen (z. B.: Beleuchtungs- und Signalanlagen).
* Betreust und überwachst elektronische Steueranlagen.
* Liest Stromlauf- und Montagepläne und wartest Automatisationsanlagen.
* Fertigst Steuer‑ und Schaltschränke.
* Prüfst die Funktionsfähigkeit der Anlagen mithilfe von Messgeräten.
Erwartungen, die du erfüllst
* Bist technisch begabt.
* Bist handwerklich geschickt.
* Hast ein gutes Vorstellungsvermögen.
* Bringst die körperlichen Voraussetzungen mit.
Unsere Angebote, die dich überzeugen
* Hast die Möglichkeit, Lehre und Matura mit Prämien als Belohnung zu machen.
* Erhältst freie Fahrt durch ganz Österreich mit den Zügen der ÖBB.
* Erhältst bei sehr guten Leistungen Zeit- und finanzielle Prämien.
Der Lehrstart erfolgt mit September 2026. Das Lehrlingseinkommen für den Lehrberuf Elektrotechnik – Anlagen- und Betriebstechnik beträgt monatlich (Stand Dez. 2025):
* 1. Lehrjahr: € 1 040,30
* 2. Lehrjahr: € 1 225,10
* 3. Lehrjahr: € 1 556,04
* 4. Lehrjahr: € 2 081,85
Frauen sind ein unverzichtbarer Teil unseres Erfolges und unserer Unternehmenskultur. Deshalb begrüßen wir besonders Bewerbungen von Frauen, die bei gleicher Qualifikation – unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenumstände aller Bewerbungen – bevorzugt aufgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der Aufnahme die Beibringung einer Strafregisterbescheinigung erforderlich ist.
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