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Küchenhilfskraft (nachfolgeregelung)

Wels
Sozialhilfeverband Linz-Land
€ 2.000 pro Monat
Inserat online seit: 10 Juni
Beschreibung

STELLENAUSSCHREIBUNG DES SOZIALHILFEVERBANDES LINZ-LAND

(§ 8 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, § 9 Oö. GDG 2002 i.d.g.F.)

Sie sind sozial eingestellt, engagiert und teamorientiert, arbeiten gerne mit und für pflegebedürftige Menschen in modernen Betreuungs- und Wohneinrichtungen und haben die entsprechende Qualifikation, dann bewerben Sie sich beim Sozialhilfeverband Linz-Land für die Position:


Küchenhilfskräfte (Nachfolgeregelung)

Zentrum für Betreuung und Pflege Hörsching

Teilzeitbeschäftigung 20 Wochenstunden

Entlohnung: GD 25

Brutto mind. EUR 2.398,60 inkl. Zuschlag (auf Vollzeitbasis)

Dienstantritt: September 2026


Aufnahmevoraussetzungen:

* Mindestalter 16 Jahre
* Reinlichkeit, Ordnungsliebe und selbständiges Arbeiten
* Erfahrung im Küchendienst erwünscht
* Bereitschaft zur Teamarbeit
* Verständnis im Umgang mit älteren Menschen
* Bereitschaft zur Leistung eines unregelmäßigen Turnusdienstes mit Wochenend- und Feiertagsdienst (Montag bis Sonntag, 06:00 - 19:00)
* Bereitschaft zur Absolvierung Modul 1 lt. Dienstausbildungssystem Oö. GDG 2002


Aufgaben:

* Mithilfe bei der Speisenzubereitung und -portionierung
* Geschirr- und Küchenreinigung
* Speisesaalservier/-reinigungsdienst


Benefits

* Entlohnung nach dem OÖ- Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 inklusive Anrechnung von Vordienstzeiten (Besoldungsdienstalter)
* Haushalts- Schul- und Kinderbeihilfe/-zulage, bzw. sonstige Zulagen
* Flexible Arbeitszeitmodelle abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse und Zeitbonus
* KFG Versicherung
* Externe Aus- und Weiterbildungen- Höherqualifizierungen mit Kostenübernahme-Anrechnung der Zeiten und Reisekostenrückvergütung
* Gesundes und vergünstigtes Essen
* Gute Erreichbarkeit/Verkehrsanbindungen der Dienststellen, gratis Parkplätze


Auswahlverfahren:

* Vorstellungsgespräch und ev. schnuppern in der jeweiligen Dienststelle


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

* die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürgerschaft
* die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
* ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
* männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
* es werden nur vollständig vorgelegte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt (bei fremdsprachigen Dokumenten - beglaubigte deutschsprachige Übersetzung)
#J-18808-Ljbffr

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