Kindergartenpädagogin/-pädagoge bei Betriebserfordernis auch Übernahme einer Gruppenführung ODER Pädagogische Assistenzkraft Allgemeine Voraussetzungen:
Österreichische bzw. die Staatsbürgerschaft eines von § 2 Z. 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationsrichtlinie Anpassungsgesetzes erfassten Staates (z.B. EWR)
Was Sie mitbringen:
* Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Flexibilität und Belastbarkeit
* Sensibles Einfühlungsvermögen für die Altersgruppe von U-3 bis 6 Jahren
* Verantwortungsvoller und sensibler Umgang mit Kindern
* Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
* Bereitschaft zum Dienst in den Ferienzeiten und zum Einspringen für Kolleginnen/Kollegen
* Bereitschaft zum Springer:innendienst sowie zur Frühaufsicht und
* Fortbildungsbereitschaft
Pädagogin/Pädagoge
Als fachliche Voraussetzung ist gemäß § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik gemäß § 67 lit. d iVm. § 69 SchOG oder der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 79 Abs. 1 Z. 2 SchOG erforderlich.
* Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit (gemäß OÖ. KBBG idgF) und Berücksichtigung der Erkenntnisse der zeitgemäßen Erziehungswissenschaften und des vorliegenden Leitbildes
* Planung und Reflexion der Bildungs- und Erziehungsziele
* Besondere(s) Verantwortungsbewusstsein
* Eigenständigkeit und Zuverlässigkeit
* Kreativität und Organisationstalent
* Hohe soziale und psychologische Kompetenz und Konfliktfähigkeit
* Grundlegende EDV-Kenntnisse (z.B. MS-Office) von Vorteil
Pädagogische Assistenzkraft
Als fachliche Voraussetzung ist eine facheinschlägige Grundausbildung (Ausbildung für Assistenzkräfte, Spielgruppenleiter:in, ...) erforderlich.
* Erfahrung im Umgang mit Kindern
* Hauswirtschaftliche Kenntnisse
* Kreativ und praktisch veranlagt
* Unterstützung der/des gruppenführenden Pädagoginnen/Pädagogen in allen Belangen