Die Gemeinde Götzens sucht ab September 2026 eine
REINIGUNGSKRAFT w/m/d
für den Kindergarten Götzens
mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 – 25 Wochenstunden.
Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetzes 2012, Entlohnungsschema p5. Das Mindestgehalt beträgt monatlich € 2.742,70 brutto – berechnet auf die Vollzeitbasis. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Anstellungserfordernis
* tadelloser Leumund
* abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Freistellungsbescheid bei männlichen Bewerbern
* Bereitschaft im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall in den weiteren Einrichtungen der Gemeinde tätig zu sein
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Leumundszeugnis, schriftlich, postalisch oder per Mail bis 15. Mai 2026 an die Gemeinde Götzens, Burgstraße 3, 6091 Götzens, gemeinde@goetzens.gv.at.
#J-18808-Ljbffr