Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d), Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft, Klagenfurt
Klagenfurt, Austria
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1.500 Mitarbeitenden und über 12.000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, Diversität, Gesundheit, Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Fakultät für Sozialwissenschaften wird voraussichtlich mit 1. Oktober 2024 folgende Stelle besetzt:
Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d)
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Mindestentgelt: € 66.532,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1 lit. b Work abroad
Befristung: befristet auf die Dauer von 2 Jahren
Bewerbungsfrist: bis 10. Juli 2024
Kennung: 375/24
Der Aufgabenbereich
1. Selbstbestimmte Forschung und Weiterqualifikation im Bereich Medien- und Kulturtheorie
2. Mitwirkung in Lehre und Forschung des Instituts, insbesondere des Arbeitsbereiches Medien- und Kulturtheorie
3. Selbstständige Durchführung von Lehrveranstaltungen, Betreuung und Beratung von Studierenden
4. Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
5. Abnahme von Bachelor- und Masterprüfungen
6. Mitwirkung im Universitätsmanagement
7. Kooperation in internationalen Forschungsprojekten
Voraussetzungen für die Einstellung:
1. Abgeschlossenes Doktoratsstudium in einem einschlägigen Fachkontext (z.B. Medien- und Kommunikationswissenschaft, Medien- oder Kultursoziologie) an einer in- oder ausländischen Hochschule
2. Fundierte Kenntnisse im Bereich Cultural Studies, Medien- und Kulturtheorie, Qualitative Methoden
3. Nachweis der Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten auf hohem Niveau
4. Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre
Erwünscht sind:
1. Einschlägige Publikationen
2. Erfahrungen in der Projektarbeit
3. Erfahrung im universitären Forschungsbetrieb
4. Internationale Erfahrungen im wissenschaftlichen Bereich (z.B. Teilnahme an internationalen Konferenzen, wissenschaftliche Aufenthalte im Ausland)
5. Organisationskompetenz, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
6. Gute Englischkenntnisse
7. Ausgezeichnete Deutschkenntnisse
Das Angebot:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von monatlich € 4.752,30 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
* Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
* Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen
* Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
* Leben und Arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Kultur, Natur & Sport
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den folgenden Unterlagen:
* Bewerbungsschreiben
* Lebenslauf
* Zeugnisse / Bestätigungen
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 375/24 in der Rubrik Wissenschaftliches Universitätspersonal über den Link "Für diese Stelle bewerben" im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 10. Juli 2024 vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Mag. Dr. Rainer Winter. Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich auf der Webseite. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Personalmanagement begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren entstehen.
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