Die Gemeinde Puch bei Hallein sucht ab sofort eine(n)
SachbearbeiterIn für die Bauverwaltung .
Teil- oder Vollzeitbeschäftigung Maximal 40 Stunden pro Woche (100 %)
Aufgabenbeschreibung
Eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung im Rahmen baurechtlicher und straßenpolizeilicher Verfahren
Unterstützung der Verfahrensführung durch präzise Sachverhaltsaufbereitung und rechtlich fundierte Zuarbeit
Selbstständige Bearbeitung baurechtlicher Agenden im Rahmen laufender Verfahren
Strukturierte Aufbereitung, Prüfung und Einordnung von Unterlagen
Korrespondenzführung sowie Protokollierung
Fristen- und Aktenverwaltung
Sachliche Bearbeitung verschiedenster Anliegen der BürgerInnen unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorgaben
Anforderungen
Abgeschlossene allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule (Matura) oder gleichwertig anerkannte Qualifikation
Professioneller Umgang mit gängiger Bürosoftware (z. B. MS Office)
Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
Selbstständiger, verantwortungsbewusster und lösungsorientierter Arbeitsstil
Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert und effizient zu erfassen
Zuverlässigkeit und Integrität
Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kommunikationsstärke
Hohe Service- und Dienstleistungsorientierung
Flexibilität und Einsatzbereitschaft
Bereitschaft zur Ablegung von Dienstprüfungen sowie zur Aus- und Weiterbildung
Wünschenswerte Qualifikationen
Kenntnisse der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Bereich der Hoheitsverwaltung, von Vorteil
Benefits
Optionale 4‑Tage‑Woche
Attraktive und familienfreundliche Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der Kernzeit (Gleitzeitmodell)
Angenehmes Arbeitsklima in einem dynamischen Team
Moderner und klimatisierter Arbeitsplatz
Diverse Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Fahrtkostenzuschuss
Kinderzulage
Zuschuss zum Klimaticket für den öffentlichen Verkehr
Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Vergünstigtes Mittagessen
Kostenlose Parkmöglichkeit am Dienstort und gute Anbindung zum öffentlichen Verkehr
Frisches Obst
Kostenloser Kaffee
Die Anstellung erfolgt nach dem Gemeinde‑Vertragsbedienstetengesetz 2001. Personen mit Beeinträchtigungen, welche die genannten Anforderungen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Der Arbeitgeber gilt als gleichberechtigt gemäß dem Salzburger Gleichbehandlungsgesetz.
#J-18808-Ljbffr