Arbeiter_innen/Angestellte (Dauerdienstverhältnis)
Berufsgruppe: Arbeitsort: Arbeitszeit: Ganztags, Ausbildung: Keine abgeschlossene Ausbildung / Pflichtschule
Stellenbeschreibung
Allgemeine Informationen
Beruf: 3 A-9500 Produktionsarbeiter/in im PU-Bereich
Inserat
ANFORDERUNGEN
* Abgeschlossene Ausbildung im Bereich (Z.B. Kunststofftechnik, Maschinenbau, Chrmie oder verwandte Berufe)
* Erfahrung als Produktionsmitarbeiter_in erforderlich
* Bedienung von PU Gießmaschinen, Rohlinge Aus- und Einformen, Gießdoku erstellen.
* Dokumentation und Warenübernahme
* Qualifikation und ausreichende Praxis von Vorteil
* An selbständiges Arbeiten gewohnt
* Gegebenenfalls FSB und Privat PKW zum erreichen des Arbeitsortes erforderlich
* FS Hubstapler und FS Kran von Vorteil
* Teamfähigkeit, Genauigkeit, Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit setzen wir voraus
IHRE TÄTIGKEITEN
* Handwerkliches Geschick
* Montage von Maschinen und Anlagen
* Sichtkontrolle
* Verpacken
ARBEITSBEGINN
Ab sofort
ARBEITSORT
A-9500 Villach
ARBEITSZEITEN
* Dauerstelle mit Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von 38,5 Wochenstunden
* Arbeitszeiten 06:00-14:00-22:00-06:00 Uhr
* 2-3 Schichtbereitschaft muss gegeben sein
ENTLOHNUNG
* Das Mindestbruttoentgelt beträgt EUR 2478,61 pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung
* Zulagen laut Kollektivvertag für Arbeitskräfteüberlassung
* Bereitschaft zur Überzahlung bei dem Qualifikation bzw. Praxis ist gegeben
KONTAKT
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Bitte bewerben Sie sich beim BM-Personal Team:
Handy: 0664/5254457
Handy: 0664/1846390
Online unter: https://www.bm-personal.at
Email: sekretariat@bm-personal.at
BM Personalbereitstellung GmbH
Eitweg 190
A-9421 EITWEG
Tel.: 04355/20151
Angaben des Unternehmens gemäß Gleichbehandlungsgesetz
Das Mindestentgelt für die Stellen als A-9500 Produktionsarbeiter/in im PU-Bereich beträgt 3.478,61 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
Auftragsnummer: 17156365
„Beruf“ ist definiert als eine Bündelung von Einzelberufen. In den AMS-Datensätzen werden Einzelberufe verwendet. Daher können „Beruf“ und „Einzelberuf“ unterschiedlich sein.
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