Beim Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden gelangt in der Zentrale in Bad Vöslau die Stelle eines Mitarbeiters /einer Mitarbeiterin für Personalwesen/Personalverrechnung zur Ausschreibung. Die Position ist zunächst in Teilzeit (25-30 Wochenstd.) angesetzt, mit klarer Perspektive auf Vollzeit sowie eine zukünftige Leitungsfunktion.
Unterstützung und zukünftig selbständige Abwicklung der Lohn- und Gehaltsverrechnung, insbesondere der Agenden vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter
Erstellung von Dienstverträgen und div. Vereinbarungen, sowie Führung der Personalakte und des personenbezogenen Schriftverkehrs
Verwaltung und Pflege von Personalstammdaten sowie des Zeiterfassungssystems
Überprüfungen der Zeiterfassungen sowie Verwaltung des Urlaubs- und Zeitguthabens
Ansprechpartner bei lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
Monatliches Meldewesen an Ämter, Krankenkassen und Behörden
Schnittstelle zu den Behörden und Ämtern
Allgemeine administrative und organisatorische Tätigkeiten (z.B. Postlauf)
Unterstützung bei Recruiting, Onboarding von Personaladministration
Erstellung von Reports, Auswertungen von HR-Kennzahlen
Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Digitalisierung von HR-Prozessen
Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung HAK, HBLA, etc.
Einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Personalverrechnung
Abgelegte Personalverrechnungsprüfung von Vorteil
Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, insbes. Excel, Word)
Kenntnisse gemeindespezifischer EDV-Programme von Vorteil
Vorkenntnisse in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil
Selbständiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein
Strukturierte, genaue und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Diskretion, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
Sicherer Umgang mit Zahlen
Aus- und Weiterbildungsbereitschaft
Fundierte Kenntnisse im österreichischen Arbeits-, Steuer- u. Sozialversicherungsrecht
eine krisensichere Stelle mit Eigenverantwortung, diverse Sozialleistungen, gute Weiterbildungsmöglichkeiten, bis zu 6 Urlaubswochen (abhängig vom Lebensalter), betriebliches Gesundheitsmanagement, kollegiales Umfeld, gezielte Förderung und Einarbeitung für eine künftige Leitungsposition. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt gemäß den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025.
JBRP2_AT