Sie wirken bei der Nachprüfung der Haushaltsverrechnung gem. § 128 BHV (Buchhaltung) mit Sie führen die Nachprüfung aller Bundesministerien und nachgeordneten Dienststellen (z.B. Bundesschulen, Bezirksgerichte, Landespolizeidirektionen) durch Sie prüfen vor Ort Bargeld, Inventar oder ressortspezifische Prüffelder (z.B. Depositen oder Gefangenengelder bei Justizanstalten) Sie übernehmen Tätigkeiten im Rahmen von vertraglichen Leistungen (z.B. Prüfung der Grundversorgungsverordnung) sowie zeitlich begrenzten Projekten Sie folgen einem risikoorientierten Prüfplan und planen Ihre Prüfungen im Team